Hier: Lebensraum

Extremhochwasser + Starkregen vernichtet Niederrhein-Metropole

Hochwasser und Starkregen ist unser Hauptproblem

Konventionelle Schutzstrategien können das Problem NICHT lösen

Konsequenz: Extremhochwasser dürfen den Niederrhein nicht erreichen

Das Rheinland – ein kritisches Infrastrukturgebiet

Die Vernetzung weltweiter Infrastrukturen ist nicht aufzuhalten.
Das gilt insbesondere für den Lebens- und Wirtschaftsraum Nordrhein-Westfalen,
wo es um die Versorgungs- und Lebensraumsicherheit als
untrennbares Infrastruktur-Netzwerk geht.
Ein Garant für staatliches Wohlergehen, sozialen Frieden,
Sicherheit und Umweltschutz.

Diese Netzdichte wie sie insbesondere am Niederrhein besteht
hat Rahmenbedingungen zu erfüllen, die die Abhängigkeit
von Rheinabflussszenarien, Bergbaufolgen, Starkregen,
Versorgungssicherheit und Lebensraumschutz umfasst.

Diese Blickrichtung zeigt uns organisatorische, technische und kapazitive
Schwachstellen bzw. Verletztlichkeiten auf,
die ihren Ursprung im Festhalten an historische Strukturen begründet sind,
die längst nicht mehr zeitgemäß sind.
Derzeit kann die Hochwassersicherheit nur
für Abflüsse bis zu 12.000 cbm/s gewährleistet werden
.
Ein mehr an Abfluss geht in die (deichgeschützten)
niederrheinischen Bergbaumulden und führt bis in die Niederlande.

Wir richten den Blick auf die Lebensraumsicherung
bergbaubetroffener Regionen.

Fazit: Extremabflüsse dürfen den Niederrhein nicht erreichen!

Die Rahmenbedingungen zur Gewinnung heimischer Bodenschätze
von Stein- und Braunkohle, Steinsalz,
lag in der Vergangenheit auf innerstaatliche Sicherstellung der Versorgungssicherheit
und trugen entscheidend zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes bei.

Die Einsicht darüber,
dass der Schutz und die Sicherheit der Bewohner auch einer sozialen und wirtschaftlichen
Wertschätzung zu entsprechen habe, ist bislang gesetzlich nicht gegeben.
Es sind die indirekten Wertminderungen und Risiken,
die durch Bodensenkungen den Wert des Eigentums mindern,
durch Muldenbildung das Überflutungsrisiko steigern und
bis zum Totalverlust und Lebensgefahr führen kann.
Weite besiedelte Gebiete befinden sich schon derzeit
unter dem Niveau des Rheinwasserspiegels.

Weiterhin steht das Bergrecht vor dem Recht des Grundgesetzes.
Daran hat auch die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
hinsichtlich der Sicherheit der Schutzgüter nicht die sozial-politischen Forderungen aufgegriffen,
die mit den indirekten Folgen des Bergbaus
insbesondere im Flussgebiet des Niederrheins geschaffen wurden.
Derartige folgenreiche Risiken wurden
bislang auch aus staatspolitischer Sicht ignoriert.

U.E. ist die Rechtslage eindeutig.
Das Grundgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz
und besonders die Richtlinie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen
fordert von uns das Prinzip
Schadenverhinderung statt Schadensausgleich“ anzuwenden.

Infolge hoher Rheinabflüsse hat eine im Auftrag der Landesregierung
durchgeführte wissenschaftliche Studie (von 1997)
das Schadensausmaß eines Extremabflusses mit über 125 Mrd. Euro ergeben.
Anlass war die „erschreckende“ Erkenntnis über den Zustand
der Hochwasserschutzanlagen bei der Überprüfung
der Hochwasserschutzanlagen im Zeitraum 1980/1995
und des verantwortlichen Managements.

Weitergehende Studien von 2004 betrachteten extremere Abflüsse
im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden,
indem auch klimatische Veränderungen die betrachteten Szenarien beeinflussten.
Daraufhin wurde das Bemessungsmaß für Deiche angepasst. Bezeichnung: BHQ2004

Ob ein Bericht beim Regionalverband der Reg.-Bez. D´dorf (Stand 2013)
über den Sanierungsrückstand von 273 km Eindruck hinterließ, ist nicht bekannt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Abflüsse bis zu 11.000 cbm/s noch beherrschbar.
Ein Abfluss, wie 1926 der Niederrhein hautnah erlebte.
Seit 2004 haben die Deiche am Niederrhein nach BHQ2004 einen Wasserabfluss
von bis zu 14.800 cbm/s sicher abzuleiten!
Davon ist man auch 2020 noch weit entfernt!

Konsequenz:

Gefahr:        Dauervernässung, Unbewohnbarkeit und Gebietsaufgabe einer bergbaugeprägten Niederrheinregion

Strategie:    Extremabflüsse dürfen den Niederrhein nicht erreichen (Alternativenprüfung)

Lösungs-Alternative:    Gerinneentlastung als integrierter Lösungsansatz zum   grenzüber-schreitenden Hochwasserschutz und zur Infrastrukturentwicklung im aufgegebenen Rheinischen Braunkohlerevier.
Siehe unter: Unser Plan

Derzeitige (schiffbare) Wasserwege im Westen der EU.
OST-WEST Wasserstraßennetz wie vor 150 Jahren!

Ausnahme: Schiffbarmachung der Mosel mit vielen Schleusen.

Erläuterungen zu den topographischen Karten:
Die Farbabstufungen zeigen das jeweilige Geländehöhenprofil mit Stand 2000 an.
Die potenzielle Überstauhöhe ergibt sich aus dem Vergleich: Wasserspiegelhöhe minus Geländehöhe in Meter.