Hier: Lebensraum – Infrastruktur


Das linksrheinische Gebiet zwischen Krefeld und Xanten – in Rheinnähe – ist durch den über 100 Jahre währenden unterirdischen Bergbau von Steinkohle/Steinsalz geprägt.
Wobei der Steinkokleabbau vor Jahren eingestellt wurde, wird weiternin Steinsalz unterirdich abgebaut.

Dieses bergbaubetroffene Gebiet unterliegt Geländesenkungen, welches ohne ewigliche künstliche Grundwasserabsenkung weiterhin nicht für menschliche Aktivitäten nutzbar ist.
Hinzu kommt das Risiko von extremem Rheinhochwasser für die die Deiche nicht ausgelegt sind.
Das eingeströmte Hochwasser  kann -wenn überhaupt- nicht ohne technische Hilfe in den Hauptstrom zurückfließen.

Risikostudien offenbaren die Risiken gesamtstaatlicher Auswirkungen eines absehbaren GAU´s am linken Niederrhein.
Doch die Politik, die Regierung ergreifen keine entscheidenden Maßnahmen zur Schadensverhinderung insbesondere für extreme Abflüsse.

Folgen tragen die Menschen, die Wirtschaft, unser Staatswesen!

Übersicht der Gefährdungs- und Risikopotenziale
1. 
Seit über 100 Jahren Bergbaubetrieb unter potenziellen Überflutungsgebieten
am linken Niederrhein. Erhöhung des   Überstaurisikos um mind. fünf Meter.
2. Bergbaubetreiber ist kein Grundstückseigentümer!
3. Das BBergG hinterfragt nicht die Ewigkeitsfolgen der
Rohstoffgewinnung über Risikogebiete.
4. Schädigung der Oberflächenstruktur, Zustand und Werte
der Immobilien und Infrastruktur;
Bildung von Geländemulden = Stauseen.
5. Dauerhafte Schädigung des Grundwassersystems,
Grundwasserhaltung.
6. Überflutungsrisiko durch extreme Hochwasserabflüsse des Rheins.
Unzuverlässiger Hochwasserschutz. Drohende Dauervernässung und Totalschaden.
Kontamination durch Freisetzung wassergefährdende Stoffe.
7.
Drohende Vernichtung von Infrastruktur, Eigentum,
Wirtschaftsleistung und Kulturgut.
8. Kein Versicherungschutz in Folge bergbaulicher Einwirkungen.

Quellen u.a.:
a) Hochwasserfibel: Bauvorsorge in hochwassergefährdeten Gebieten Dez.1999
b) Potenzielle Hochwasserschäden am Rhein in NRW mit Teilprojekt: Digitale topographische Karten. Feb 2000
c) Grenzüberschreitende Auswirkungen von extremem Hochwasser am Niederrhein Juli 2004

Anmerkungen zu den Topographischen Karten
vom Landesvermessungsamt NRW, Stand 2000:

Die Geländehöhenabstufung erfolgt in Farbabstufungen.
Daraus können Sie das Geländehöhenprofil ableiten.
Gerade im Bezug zur bergbaubeeinflussten Geländestruktur wird oft die Frage gestellt:

„Mit welcher Überschwemmungshöhe muß ich rechnen,
wenn die Deiche nicht halten sollten?“

Theoretisch gesehen gilt die Formel:
Wasserspiegelhöhe (m) minus persönliche Geländehöhe (m) = Überstauhöhe in Meter