Lebensraum – Situation

Letzte Meldung zum Bundes-Klimaanpassungsgesetz:

Der Durchbruch!
Seit dem 1. Juli 2024 in Kraft. Schützt uns endlich vor Milliardenschäden und unermesslichem Leid.

NR-Schutzmaßnahmen nach KAnG

NRW-Studien, die das Lebensraum-Risiko für das Gebiet

des bergbaubetroffenen und abflusslosem linken Niederrhein  verdeutlichen helfen.

Die Auswirkungen der Bergbautätigkeit und die Abflusslosigkeit  wurden dabei nicht thematisiert!

Hochwasserschutz ist systemrelevant!

Wie wir uns sehen – Was unser Ziel ist
Selbstdarstellung
Vereins-Prüfsteine von 2005: HSV-N-Pruefsteine

Maßnahmen zum Schutz Kritischer Infrastrukturen

sind politisch nicht in Sicht!

Die Starkregen-Katastrophe im Westen führt zu unserer Stellungnahme
und Anfrage an Verantwortliche im Land: Email vom 6.Aug. 2021:

„Schutz vor Wassermassen
im deichgeschützten Senkungsgebiet am linken Niederrhein, Kreis Wesel
 

Sehr geehrter Herr Landrat im Kreis Wesel, Herr Ingo Brohl,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Herr Amin Laschet,
sehr geehrte Umweltministerin, Frau Ursula Heinen-Esser,

sehr geehrte Damen und Herren,
angesichts zunehmender Extremwetterlagen tragen uns große Sorgen, dass unser bergbaubetroffenes, deichgeschütztes und abflussloses linksrheinisches Senkungsgebiet unbewohnbar werden kann. Allein der Fokus auf extreme Rhein-Hochwasserereignisse reicht nicht mehr. Die Sicherheit von 500.000 Menschen ist existenziell gefährdet. Kann unser Land NRW, der Kreis Wesel sich Tausende Tote leisten?

Klima-Experten bestätigen, „Eifel-Starkregen“ kann auch bei uns!

Zusammenfassung

Wie bekannt, gibt es im Falle eines Starkregen-Ereignisses aber auch im Zusammenhang mit einfließenden Rheinwasser keinen natürlichen Wasserabfluss aus den deichgeschützten Senkungsmulden am linken Niederrhein zwischen Krefeld und Xanten.
Mit der Folge, dass sich das linksrheinische Kreisgebiet in ein nicht umkehrbares See-Gebiet mutieren wird!

Die Sorge um Bergbaufolgen hätte sich dann erledigt und das Siedlungsgebiet wäre Geschichte!

Über 500.000 Bewohner, Tiere und Infrastruktur befinden sich in einer WASSERFALLE, weil der Kreis Wesel die Festlegung und Herstellung von lebenswichtigen Rettungs- und Fluchtwegen sowie Fluchtziele bislang ablehnend gegenübersteht. Wieviel Tote sind nötig damit Verantwortliche endlich den Ergebnissen der Risikostudien folgen und tätig werden?

Seit Jahren sind diverse Belange zum bergbauinduziertem Lebensraumschutz im Kreis Wesel ungeklärt. Eine juristische Aufarbeitung ist angesagt.

Die Folgen der bergbaulichen Geländeabsenkungen im Kreis Wesel gehen kontinuierlich noch 100 bis 200 Jahre weiter mit Folgen für die Infrastruktur, die Sicherheit vor Überschwemmungen und für Leib und Leben. All das wurden bereits vor 20 Jahren beschworen! Die Landespolitik macht weiter, wie bisher, weil Schadensverhinderung offensichtlich nicht als Staatsziel verstanden wird.

Begründung

Das linksrheinische senkungs- und sümpfungsbetroffene Siedlungsgebiet des Kreises Wesel ist wie keine andere Region in Deutschland durch prognostizierte Zunahme von Extremabflüsse des Rheins und Starkregenereignisse existenziell bedroht. Daseinsschutz ist grundgesetzlich als Staatsaufgabe verankert, doch wessen Pflicht das ist und wie die Aufgabenerfüllung zur Schadensverhinderung überprüfbar ist, ist n. u. M.  nicht definiert.

Dass sich der Kreis Wesel „nur“ (?) des Katastrophenschutzes bedienet (mit ein paar Booten) ist zu kurz gedacht und sichert nicht unseren Lebensraum und die Existenz gemäß Bundesgesetz zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) vor Überschwemmungen, Eigentumschutz und Rettung. Als Kardinalfehler sehen wir die Verwendung von s. g. „Jährlichkeiten“. Haben unsere Vorsorge- und Schutzeinrichtungen nicht ständig/immer einem optimalen Sicherheitsstandard zu entsprechen? Wir sehen mit Sorge den Zustand lebens- und versorgungswichtiger Einrichtungen in unserem Land.

Über uns hängt das „Damokles-Schwert“ über unser Leben und die Existenz. Wann gedenkt der Kreis Wesel und seine politischen Vertreter mit praktischen Maßnahmen für unsere Sicherheit und den Lebensraum eines Großteils des Kreises Wesel zu sorgen als nur vom Katastrophenschutz zu reden, der keinen Schutz vor drohenden Wassergefahren bietet.

Wäre die s. g. „Westdeutsche Starkregenzelle“ über unser Gebiet gekommen, dann gäbe es keine Bergbbaufolgen-Sorgen mehr, der Rhein hätte sich mehr Platz geschaffen und eine wirtschaftsstarke NRW-Region gäbe es nicht mehr!

Das bisherige Politikverständnis zur Schadensverhinderung lässt uns schreckliches befürchten.

Zwischen Krefeld und Xanten wäre ein See entstanden der Rhein hat plötzlich mehr Platz! Glück hat man nur einmal!

Unsere Forderungen

Wir bitten Sie – nein wir fordern Sie ultimativ auf für geeignete schadensverhindernde Maßnahmen gemäß EU-HWRM-Rl sich einzusetzen.

Diese sind im Wesentlichen, dass

  1. der linksrheinische Großpolder -vor den Rheinmetropolen- eine TÜV-geprüfte Deichschutzlinie erhält,
  2. öffentlich ausgewiesene Rettungs- uns Fluchtwege sowie Fluchtziele bestimmt und ausgewiesen werden,
  3. die Entwässerung gefluteter Senkungsmulden technisch und strategisch erfüllbar wird und
  4. im Kreis Wesel ein Schadens-Verhinderungs-Management unter Einschluss des Katastrophenschutzes aufgestellt wird. Wozu auch die Deichverbände gehören müssen.

Ein Paradigmenwechsel in Sachen Lebensraumsicherheit ist nicht nur für bergbaulich betroffene potenzielle Überflutungsgebiete erforderlich. Ein weiter so ist für unsere Region tödlich und unser Staat wird weiter abgewirtschaftet!

Oder lassen SIE es als Verantwortliche darauf ankommen, Juristen überprüfen bereits Verantwortungsstrukturen.

Wir bitten um Stellungnahme bis zum 31. Aug. 2021.

Im Namen des HWS-Teams mit freundlichen Grüßen, Glückauf“

Ignoriertes RISIKO – Kreis Wesel – HWS-Leserbrief vom 28.08.2021:

Land unter am Niederrhein
Nur mit Glück existiert unser linksrheinischer Lebensraum noch!
Weil die Starkregenzelle (Mitte Juli 2021) nicht über unser bergbaubetroffenes, abgesenktes und abflussloses Gebiet Halt gemacht hat. Ein dichtbesiedeltes Gebiet befindet sich in einer Wasserfalle. Unsere Deiche wirken dann wie „Staudämme“. Eine Rettung von Menschen, Tiere etc. ist nicht möglich. Wie bereits durch Studien belegt, sind Tausende Opfer zu befürchten. Bergbausorgen haben sich dann erledigt.
Es gibt keine ausgewiesenen Rettungs- und Fluchtwege, keine TÜV-geprüften Deiche.
Weite linksrheinischen Gebiete werden, bedingt durch Bergbaueinwirkungen, stehen bis zu 15 Meter unter Wasser.

Eine Überlaufschwelle zum Abfluss von Stauwasser (Rhein-Hochwasser, Starkregen) ist zwischen Ginderich und Birten durch den Bau des rheinfernen Deichs uns genommen worden.
Fazit: Höchste Zeit ist, dass die Nichtbefolgung einschlägiger und schadensverhindernder Gesetze und Richtlinien durch die Landesregierung NRW geahndet wird.
Oder muss man bereits bei Verantwortungsträgern von „Unterlassung und Pflichtverletzung“ sprechen?
Die Frage vom NRW-Umweltministerium, weshalb das Hochwasserschutz-Konzept NRW nicht greift, wurde von uns beantwortet.

Derzeit letzte wissenschaftliche Studien (1999 -2004) im
Zusammenhang mit den Hochwassergefahren am Niederrhein in NRW.

Auftraggeber war  jeweils das Land Nordrhein-Westfalen

Eine Übersicht zur Vorsorge gegen Hochwassergefahren am Niederrhein etc. für Bewohner überschwemmungegefährdeter Gebiete. Informativ und übersichtliche Gestaltung.
Leider nicht für jeden Haushalt verfügbar.

 

 

 

Eine Studie über das potenzielle Schadenspotenzial am Niederrhein und die Auswirkungen von extremen Hochwasser für die Infrastruktur.
Tabuthema: Bergbau.
Fazit: Was bedeutet diese Erkenntnis für Verantwortliche? Quelle zur Erstellung von Richtlinien zur Schadensverhinderung?
Umsetzung ungewiss. Eine politische Strategie zur Schadensverhinderung nicht in Sicht.
Antwort Eingabe Feldmann


Studie mit vielen Erkenntnissen und Risiken für NRW.

Abschlussbericht der Studie Studie-2004
Fazit: Alles soll besser werden,
doch nichts darf sich ändern.

Eine Studie für die Ablage?
MUNLV 24.10.04 Abschlussbericht

Hochwasserschutz im Einfluss von Bergsenkungen
Vortrag: MR Robert Kolf , MUNLV D´dorf
vom 4. Okt. 2004

19.Wbseminar-Kolf-7-10-04

 

Bericht der FGG Rhein
über die Überprüfung und Aktualisierung der
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
im deutschen Teil des Rheineinzugsgebiets nach § 74 WHG
 2019-fgg-rhein-bericht-aktualisierung-hwgk-hwrk

Stand: 16. Dezember 2019

Geschichtliches

Seit der Besiedlung des Niederrheins war bekannt, dass der Rhein ein variables Abflussregime hat.
In Folge der Besiedlung und der Schaffung von Besitz und der Sorge um den Erhalt des Lebensraums war der Schutz vor Hochwasser naheliegend. Die Menschen reagierten durch entsprechende Hochwasserschutzmaßnahmen, die im laufe von Jahrhunderten immer weiter angepasst werden musste.
Mit dem Beginn der Industralisierung, im 19. Jh., rückte die Bebauung immer näher an den Fluss heran. Man engte das Abflussprofil des Rheins weiter ein und begradigte die Abflussrinne. Mit der Folge, der Rhein konnte sich nicht mehr ausbreiten. Also stieg der Wasserspiegel in Höhen die weitere Deichanpassungen erforderlich machten. Mit der Folge, das das bereits potenziell überflutungsgefährdete Land einer immer höheren Bedrohung ausgesetzt wurde.

In einer Zeit, wo nach Rohstoffen gesucht wurde, fand man am Niederrhein (NR) -insbesondere am linken NR – Steinkohle und Steinsalz. Aus heutiger Sicht mit fatalen Folgen für das bereits potenzielle Überflutungsgebiet. Absenkungen von bis zu 25 Meter bei der Steinkohle und über 5 Meter beim Steinsalz-Bergbau zeigen sich. Wobei der Senkungsmechanismus, zumindest im Salzbergbaugebiet,  noch nicht abgeschlossen ist.
Info der Bezirksregierung Düsseldorf von 2001 BR-Ddorf Schneider 2001

Fazit: Infolge der Klimaänderung muss mit höheren und öfteren Hochwasserereignissen gerechnet werden.

„Absoluter Hochwasserschutz ist nicht möglich. Die vorhandenen Hochwasserschutzeinrichtungen können versagen oder bei außergewöhnlichen Hochwasserabflüssen überströmt werden. Längere hochwasserfreie Perioden führen in den hochwassergefährdeten Gebieten zu einem sorglosen Umgang mit dem Hochwasserrisiko. Die Beeinflussbarkeit von Hochwasserereignissen ist gering. Grundsätzlich haftet weder das Land noch die Gemeinde für Schäden durch Hochwasser.“ Quelle: MUNLV-NRW -Hochwasserfibel Dez. 1999.              

14.12.2011: Rheinkonferenz in Bonn, Veranstaltung im Alten Bundestag.
Teilnahme und Vortrag des HWS-Vorsitzenden H.-Peter Feldmann

..
Infrastrukturen entstehen durch Bedürfnisse
Historikerin Dr. Lina Schröder

Lebensraumschutz – Mobilität – Versorgungssicherheit – EU-Ziele
– Klima-Anpassung – Freizeit

 Zukunftssicherheit für Bergbau- und Tagebauregionen
am linken Niederrhein

Ausblick in die 20er und 30er Jahre

In den letzten Jahren häufen sich Katastrophen-Hochwasser.
Sie hinterlassen Milliardenschäden
und Angst bei den Menschen, die an Flüssen leben.
Der traditionelle Hochwasserschutz
mit Deichbau oder Deicherhöhung hat die Probleme
nicht gelöst und stößt an seine Grenzen.
Der ursprünglich potenziell überschwemmungsgefährdete
Niederrhein wurde/wird
bis zu 25 Meter abgesenkt.
Überstauhöhen bis über 10 Meter sind zu befürchten.
Für viele Menschen besteht u.a. Lebensgefahr und Eigentumsverlust.

Behörden konstatieren:
Es gibt keinen absoluten Hochwasserschutz am Niederrhein“.

Weshalb? unsere Sachgründe:

  • Die Verwaltung des Rheinstromgebietes ist ohne einheitliche Regie.
  • Ist ein Extremhochwasser erst im Hauptstrom kann eine Senkung des Wasserspiegels
    nur durch ein Ausweichen in der Fläche (in tiefere Regionen) erfolgen.
  • Zwischen Andernach und Duisburg existiert keine durchgehende Deichschutzlinie.
  • Sicherer Abfluss liegt bei max. 12.000 cbm/s.
    Soll-Abflussschutz= BHQ 2004 = 14.800 cbm/s
    Neufestsetzung des Bemessungshochwassers BHQ2004 Erlass MUNLV BHQ2004
  • Es existiert kein wissenschaftlicher Beleg über die Standsicherheit von Erddeichen
  • Risikoerhöhung von bergbaubetroffen potenziellen Überschwemmungsgebieten ohne
    Abflussmöglichkeit. Problem Starkregen nicht gelöst!
    Potenzieller Schadensbericht (RWTHAachen Feb. 2000)
    von bis zu 200 Mrd. Euro.
    Über 1,5 Mill.Menschen sind betroffen.
  • Ursprüngliches potenzielles Überschwemmungsgebiet wird bis zu 15 Meter abgesenkt.
  • EU-HWRM-Plan-NRW: „Es liegt an den verantwortlichen Akteuren, die Belange des
    Hochwasserrisikomanagements zu beachten und entsprechende Maßnahmen
    im Rahmen der fachlichen und finanziellen Möglichkeiten umzusetzen
    .“
    Aussage vom 11.01.2016
  • Gemessen am Schadenspotenzial besteht
    keine Pflicht zur Schadensverhinderung
  • WHG, NHWSP und KRITIS: Die Bundesregierung weigert sich, das
    linksrheinische bergbaubetroffene Gebiet
    als Kritisches Infrastrukturgebiet auszuweisen.

Fazit:

Hochwasser und Starkregen ist unser Hauptproblem!

Auch eine andere Hochwasserschutzstrategie kann
Überflutungskatastrophen nicht verhindern.

Daher sind Strategien erforderlich, indem Extremabflüsse
des Rheins das Niederrhein-Gebiet NICHT erreichen dürfen!

 

Geplante Wasserstraßenverbindungen zwischen dem Niederrhein zur Maas und Schelde (Antwerpen)

Aus der Geschichte

lernen:

1. Periode:  1626 bis 1838 Philipp IV, Napoleon Bonaparte

2. Periode:  1839 bis 1939 Mehrstaatliche Kooperation

3. Periode:  1939 bis 1963 1. Paradigmenwechsel, Albert-Kanal

4. Periode:  1964 bis 1985 2. Paradigmenwechsel, Niederrheinische Initiative

Wobei die aufgelassenen Braunkohle-Tagebaue interessante logistische Bindeglieder zum Strukturwandel sowie an das Wasserstraßennetz der Benelux-Länder werden können.
Die Strategie des Seine-Schelde-Kanals kann beispielhaft sein.

Wir haben dazu einen PLAN, der eine 5. Periode einläuten kann.

Anmerkungen zu den Topographischen Karten vom Landesvermessungsamt NRW Stand 2000:

Die Geländehöhenabstufung erfolgt in Farbabstufungen. Daraus können Sie das Geländehöhenprofil ableiten

Gerade im Bezug zur bergbaubeeinflussten Geländestruktur wird oft die Frage gestellt:

Mit welcher Überschwemmungshöhe muß ich rechnen, wenn die Deiche nicht halten sollten?

Theoretisch gesehen gilt die Formel:
Wasserspiegelhöhe (m) minus persönliche Geländehöhe (m) = Überstauhöhe in Meter

Extremabfluss am Niederrhein – Jahreswechsel 1925/1926

Deichüberlauf bei Wesel-Werrich-Xanten, Linksrheinisch. Abflussspitze 12.000 cbm/s.

Schleusenbruch 1983 Nähe Rheinfähre bei Xanten-Beek 
Überschwemmung bis nach Rheinberg/Salzbergwerk Solvay (noch ohne Bergsenkungen!)