Hier: Lebensraum – Gesetze/Richtlinien

Übersicht von politischen Leitlinien zur Lebensraumsicherung

EU-HWRM-RL von 2007

„Hochwasser haben das Potenzial zu Todesfällen, zur Umsiedlung von Personen und zu Umweltschäden zu führen, die wirtschaftliche Entwicklung ernsthaft zu gefährden und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu behindern.“ Antwort_SN_HWRMP_HWS

Kritische Infrastrukturen von 2009 (KRITIS)

sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“

Nationales Hochwasserschutz-Programm von 2014 (NHWSP)
Blickpunkt NRW-Niederrhein:

„Nationale Bedeutung wegen extrem hohen Schadenspotential durch Bergsenkungsgebiet mit Überflutungs-höhen von 10 Metern und mehr sowie wegen grenzüberschreitender weit-räumiger Überflutungsgefährdung der Niederlande“

Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG)

KAnG-regelungstext

Struktur-Anpassung nach KAnG

HWS-Feldmann Stand 23.01.2020
Das Berggesetz – ein Relikt des Obrigkeitsstaates
Das Berggesetz stammt aus feudaler Zeit, in der es um die Rohstoffgewinnung und Versorgungssicherheit ging. Es räumt dem Bergbau-Betreiber unbeschränkte Vollmachten ein, gegen Infrastruktur, Eigentum der Menschen und Natur/Umwelt. Die Auswirkungen des Bergbaus auf die Tagesoberfläche standen nicht im Fokus wie es nach heutigem Rechtsverständnis gesehen wird. Es widerspricht dem Grundgesetz.

Hintergrund:
Das Berggesetz stammt aus dem Jahre 1865, damals Preußisches Berggesetz. Die Nationalsozialisten entrechteten den privaten Eigentümer ab 1934 komplett. Teile des „Kriegsertüchtigungsgesetzes“ sind auch heute noch Bestandteil des geltenden Bergrechtes. Bergbautreibenen werden Sonderprivilegien eingeräumt; mit fatalen Folgen für die Betroffenen und für die Natur, ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf die Lebensgrundlagen unserer Kinder und Kindeskinder. Das gilt insbesondere für Bergbautätigkeiten unter besiedelte Risikogebiete z.B. am linken Niederrhein.

Allein Interesse am Bodenschatz reicht aus, um ein Planverfahren starten zu können.

Es ist einer Demokratie unwürdig, sich noch heute auf Grundzüge des Gesetzes aus dem „1000-jährigen Reich“ zu berufen und dies als “Recht und Gesetz“ zu bezeichnen. Alle Bestrebungen, das Gesetz zu ändern, sind an den starken Interessen der Konzerne gescheitert.
Nach den Empfehlungen des „Vorbeugender Hochwasserschutz in der Gebietsentwicklungsplanung“ vom 19. Juni 2002 wird auf den besonderen Schutz deichgeschützter Gebiete hingewiesen. Gerade durch den Bergbau am Niederrhein wird das potenzielle Überflutungsgebiet um bis zu 15 Meter weiter abgesenkt. Die so entstandene Geländewanne hat keinen natürlichen Abfluss. Überflutungshöhen von weit über 5 Meter führen zum Totalverlust der Infrastruktur, die eine weitere Gebietsnutzung von derzeit ca. 1.500 km2 Größe unmöglich macht.

Da für diese Gebiete die Abflusssicherheit, insbesondere für Extremabflüsse, nicht gewährleistet werden kann, sind potenziell Schäden von mehr als 100 Milliarden Euro (Studie von 1997) zu befürchten. Da ein fachtechnischer Beweis der Deich-Hochwassersicherheit für Abflüsse nach BHQ2004 nicht erbracht wird.
Da der Staat per Gesetz die weitere Risikoerhöhung für potenzielle Risikogebiete genehmigt, steht er in der Verantwortung zur Schadensübernahme von derzeit rd. 2 Mill. Betroffenen am linken Niederrhein.
Fazit: Extremabflüsse dürfen den Niederrhein nicht erreichen!

Bemerkungen zur Führung eines Salzbergwerkes am linken überschwemmungsgefährdenden Niederrhein
1. Das Aufsuchen von Bodenschätzen ist nach dem Preußischen Berggesetz von 1865 erlaubt.
2. Inwieweit Auflagen ergehen bzw. Einschränkungen erlassen werden oder der Abbau von Bodenschätzen versagt wird ist im Einzelnen von der Genehmigungsbehörde, dem Bergamt, zu entscheiden.
3. Werden Auswirkungen des Bergbaues auf die Infrastruktur durch z.B. deren Lebensraumrisiko erhöht ist eine Entsagung bergbaulicher Tätigkeiten in Erwägung zu ziehen. So z.B. Bergbau unter potenziellen Überschwemmungsgebieten des Niederrheins
4. Wird bei der Beantragung der Zulassung ein erhebliches Risiko für den Lebensraum verschwiegen, ist von Täuschung der Öffentlichkeit auszugehen.
5. Wie kann dennoch die Lebensraumsicherheit erreicht werden? Bezug auf Altbergbaugebiete.

Diverse Informationen

Hochwasserrisikomanagementpläne NRW: Umsetzung – Verantwortung  Antwort_SN_HWRMP_HWS

Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) 2009 kritis-2009

NRW-Umweltministerium 2016, Konzept Starkregen NRW starkregen_konzept-f

NRW Logistikkonzept: Untersuchung der Rahmenbedingungen für die nordrhein-westfälische Logistikwirtschaft und Verkehrslogistik sowie der Möglichkeiten ihrer Fortentwicklung 150119_Abschlussbericht_Abnahmefassung

Gesetz über die Linksrheinische Entwässerungs-Genossenschaft 2016 LINEG_Gesetz

NRW Ministerin für Bundesangelegenheiten,Europa und Medien der Landesregierung Nordrhein-WestfalenBenelux-Strategie
benelux-strategie

RWE Transparenzinitiative – Jahresbericht zur Bergschadenssituation im Rheinischen Braunkohlenrevier der RWE Power AG – Berichtsjahr 2016 Jahresbericht 2016 RWE Bergschäden

Bundesberggesetz (BBergG) von 1980 Stand 21.08.2002 BBergG

Neufestsetzung des Bemessungshochwasser des Rheins im Reg.-Bez. D´dorf  2004 Erlass MUNLV BHQ2004

Deichschutzverordnung Reg.-Bez. D´dorf Stand 2020 Deichschutzverordnung

Schutz Kritischer Infrastrukturen Basisschutzkonzept Empfehlungen für Unternehmen Basisschutzkonzept_Kritis

Wassernetz NRW: Hochwasserrisikomanagement-Planung in NRW (2015-2021), Vorläufige Bewertung der Entwürfe ...
Bewertung-HWRM_20150630

Richtlinie über dieErmittlung und Ausweisung europäischer kritischer Infrastrukturen und die Bewertung der Notwendigkeit, ihren Schutz zu verbessern – Stand 08.12.2008 EU-KI_eur-lex.europa 3

Rechtsgutachten zur Frage der Mitwirkungspflichten und Befugnisse des Staates bei der Geltendmachung und Abgeltung von Bergschadenersatzansprüchen Rechtsgutachten Mitwirkungspflichten Staat Bergschadenansprüche

Info BA: Steinsalzabbau des Bergwerks Borth 13.04.2017 –  Informationen über Erkundungsarbeiten  über den geplanten Abbau nach 2025 hinaus. BA-Salz BBergG

Rechtsgutachten zur Frage der Mitwirkungspflichten und Befugnisse des Staates bei der Geltendmachung und Abgeltung von Bergschadenersatzansprüchen im Auftrag des Ministeriums WEIMH NRW 2016: Rechtsgutachten Mitwirkungspflichten Staat Bergschadenansprüche

Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes 2016:
Deutscher Bundestag Drucksache 18

Unterrichtung durch die Bundesregierung: Leitlinien der Bundesregierung – Kriesen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern 2017: 1812813

Antwort der Bez.-Reg. D`dorf: RisikomanagementpläneAntwort_SN_HWRMP_HWS

BAW-Wasserstraßenplanung: Bedeutung des Themenfeldes  BAW-Wasserstrassenplanung

Hochwasserschutzgesetz NRW hochwasserschutzgesetz

LAWA-Hochwasserschutzprogramm-Bericht hochwasserschutzprogramm_bericht_bf