System- & Politikkritik, Handlungserfordernisse
Kritische Auseinandersetzung mit behördlichen Abläufen und strukturellen Schwachstellen.
Lebensraum – Systemkritik
Wenn Wissen, Recht und Verantwortung nicht zum Handeln führen:
Gesetze, Richtlinien und technische Erkenntnisse sollen Menschen und Lebensräume vor vermeidbaren Risiken schützen. Doch was geschieht, wenn Zuständigkeiten unklar bleiben, vorhandene Fach- und Bürgerkompetenz nicht genutzt und bekannte Gefahren lediglich verwaltet statt verhindert werden?
Die nachfolgenden Beiträge zeigen anhand von Hochwasserschutz, Bergbaufolgen, Wasserhaushalt und Klimaanpassung, wo aus meiner Sicht Anspruch und Wirklichkeit auseinanderfallen. Im Mittelpunkt steht dabei eine grundlegende Frage:
Wer übernimmt Verantwortung, bevor aus einem bekannten Risiko ein nicht mehr beherrschbarer Schaden wird?
Zusammenfassung der System-Kritik:
Die HWS-Initiative weist auf besondere Risiken für die bergbaubetroffenen und deichgeschützten Gebiete am Niederrhein hin. Durch Bodensenkungen, dauerhafte Grundwasserabsenkung und abflusslose Senkungsmulden können sich die Auswirkungen von Rheinhochwasser und Starkregen erheblich verschärfen.
Kritisiert werden insbesondere Defizite bei Vorsorge, Zuständigkeiten und Sicherheitskonzepten sowie die aus Sicht der Initiative unzureichende Berücksichtigung bereits bekannter Risiken. Verwiesen wird dabei auch auf die Risikostudien von 2000/2004, die ein außergewöhnlich hohes Schadenspotenzial für Bevölkerung, Infrastruktur und Wirtschaft aufzeigen.
Die zentrale Forderung lautet deshalb: Hochwasserschutz darf in dauerhaft bergbaulich veränderten Gebieten nicht allein als Katastrophenschutz nach Eintritt eines Ereignisses verstanden werden. Er ist Daseinsvorsorge und erfordert vorbeugende Schadensverhinderung, verlässliche Entwässerung, sichere Deiche sowie klare staatliche Verantwortlichkeiten.
Übersicht: Kritik-Folgen
Sicherheit bergbaubetroffener Lebensräume – Vorsorge wird zur Daueraufgabe
Der linke Niederrhein ist kein gewöhnlicher Risikoraum. Jahrzehntelange bergbauliche Eingriffe haben Gelände, Grundwasserverhältnisse und natürliche Entwässerungsmöglichkeiten dauerhaft verändert. Gleichzeitig nehmen durch den Klimawandel Extremereignisse wie Starkregen, Hochwasser und veränderte Grundwasserverhältnisse an Bedeutung zu. Damit wächst auch die Abhängigkeit des Lebensraumes von dauerhaft funktionierenden Schutz-, Entwässerungs- und Infrastruktursystemen.
Gerade deshalb erhält die Klimaanpassung eine besondere sicherheitspolitische Bedeutung: Es genügt nicht, nach eingetretenen Schäden zu reagieren. Erforderlich ist eine vorausschauende Vorsorge, die bestehende Bergbaufolgen und zukünftige Klimarisiken gemeinsam betrachtet, Zuständigkeiten eindeutig festlegt und die Funktionsfähigkeit der Daseinsvorsorge dauerhaft sichert.
Die nachfolgende Zusammenstellung zeigt, wo Risiken bereits bekannt sind, wo Schutzdefizite gesehen werden und weshalb das Klimaanpassungsrecht jetzt die Chance bietet, Vorsorge zur verbindlichen Aufgabe zu machen. Denn Sicherheit muss dort beginnen, wo Gefahren erkennbar sind – und nicht erst dann, wenn der Schaden eingetreten ist.
Was ist, das muss man auch wissen
Wer in einem durch Bergbau, Bodensenkungen, Grundwasserregulierung und Hochwasserrisiken dauerhaft veränderten Lebensraum wohnt, sollte wissen, welche besonderen Bedingungen und Risiken damit verbunden sind. Wissen schafft keine Angst – es schafft die Voraussetzung, Gefahren einzuordnen, Vorsorge einzufordern und sich auf außergewöhnliche Ereignisse vorzubereiten.
Die nachfolgende Daten- und Faktenübersicht soll deshalb das Bewusstsein der betroffenen Menschen für ihren eigenen Lebensraum stärken. Sie stellt erkennbare Schwachstellen den möglichen Folgen gegenüber und macht deutlich, welche Größenordnungen bei einem Extremereignis betroffen sein können. Bereits die zugrunde gelegte Schadensbewertung nennt mehr als eine Million potenziell betroffene Menschen, über 1.500 km² Einstaufläche und ein Schadenspotenzial von mehr als 125 Milliarden Euro. HWS-Argumentation
Dabei darf ein wesentlicher Unterschied nicht aus dem Blick geraten: Behörden und politische Entscheidungsträger tragen Verantwortung für Planung, Vorsorge und Gefahrenabwehr – die unmittelbaren Folgen eines Versagens treffen jedoch zuerst die Menschen, ihre Familien, ihr Eigentum, ihre Betriebe und ihren Lebensraum.
Deshalb lautet unser Anliegen: Nicht erst nach einer Katastrophe über ihre Ursachen sprechen. Vorhandenes Wissen muss vorher bekannt sein, verstanden und in Vorsorge umgesetzt werden.
Was ist, das muss man wissen. Was man weiß, muss man ernst nehmen. Und was als Risiko erkannt ist, verlangt Vorsorge.
Hintergrund-Papier: HWS-Argumentation
Kritik:
Untermaß der bergbaubetroffenen Banndeichlinie am linken Niederrhein bei Xanten: Polder Duisburg-Xanten
Dadurch besteht ein Überschwemmungs-Risiko für den bergbauabgesenkten Polder Xanten bis Duisburg durch einem –nichtabfließendem – Hochwassereinstau.
Wenn Wasser nicht mehr abfließen kann – besondere Gefährdung der Poldergebiete
Die Studie von 2004 zeigt, welche Gebiete bei Deichüberströmung oder Deichbruch durch extreme Rheinabflüsse überflutet werden können. Besonders gravierend ist die Situation dort, wo diese Überflutungsräume zugleich durch Bergbau abgesenkte und dauerhaft entwässerungsabhängige Poldergebiete sind.
Die Gefährdung geht jedoch nicht allein vom Rhein aus. Auch extremer Starkregen kann große Wassermengen in diese tief liegenden Räume eintragen. Hinter den Deichen fehlt ein natürlicher Abfluss zum Rhein; das Wasser muss daher technisch bewirtschaftet und abgeführt werden. Damit wird die Frage entscheidend: Wie kann ein einmal gefüllter Polder sicher und rechtzeitig wieder entwässert werden?
Treffen Hochwasser, Starkregen, bergbaubedingte Bodensenkungen und ein Ausfall oder eine Überforderung der technischen Wasserhaltung zusammen, entsteht eine außergewöhnliche Gefährdung für Bevölkerung, Infrastruktur und Lebensraum. Denn mit fortschreitenden Senkungen wächst zugleich die dauerhafte Abhängigkeit von Grundwasserregulierung, Pumpwerken und gesicherter Entwässerung.
Die Konsequenz ist weitreichend: Für diese Gebiete genügt klassischer Deichschutz allein nicht. Erforderlich ist eine Vorsorgestrategie, die auch Stauwasserbeseitigung, Polderentleerung, Starkregen, technische Redundanz und die langfristige Sicherung der Wasserhaltung berücksichtigt. Andernfalls stellt sich im Extremfall nicht nur die Frage nach Schäden, sondern nach der dauerhaften Bewohnbarkeit und Funktionsfähigkeit eines ganzen Lebensraumes.
Studie 2004 – Gefahren erkannt, doch welche Konsequenzen folgten?
Bereits 2004 lagen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wissenschaftliche Erkenntnisse über die möglichen verheerenden Folgen eines extremen Rheinhochwassers vor. Die Studie „Grenzüberschreitende Auswirkungen von extremem Hochwasser am Niederrhein“ machte deutlich, dass bestehende Bemessungsgrenzen erheblich überschritten werden können und Deichversagen sowie großflächige Überflutungen drohen.
Doch welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
Im Schreiben vom 24. Oktober 2004 an den Landtag NRW erklärte die damalige Umweltministerin Bärbel Höhn ausdrücklich, dass die Studienergebnisse nicht zu einer generellen Erhöhung der Deiche führen würden. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass der Hochwasserschutz am Niederrhein bereits ein hohes, dem vorhandenen Schadenspotenzial angemessenes Schutzniveau biete.
Stattdessen sollten weitere Strategien zur Hochwasservorsorge entwickelt werden.
Hier liegt ein bemerkenswerter Widerspruch: Einerseits werden erhebliche Gefahren wissenschaftlich nachgewiesen, andererseits werden weitergehende Schutzmaßnahmen nicht grundsätzlich für erforderlich gehalten.
Gerade für die durch jahrzehntelangen Bergbau abgesenkten Lebensräume am Niederrhein ist diese Haltung besonders kritisch zu hinterfragen. Denn bei einer Deichüberströmung oder einem Deichversagen können weitreichende Senkungsgebiete überflutet werden, aus denen das Wasser nicht mehr auf natürlichem Wege abfließen kann.
Hinzu kommen die Herausforderungen des fortschreitenden Klimawandels, die eine vorausschauende Anpassung der Schutzmaßnahmen umso dringlicher machen.
Was nützen wissenschaftliche Erkenntnisse über lebensbedrohliche Gefahren, wenn daraus keine ausreichend verbindlichen Schutzmaßnahmen folgen?
Schon 2004 wussten die Verantwortlichen um die Gefahren. Heute, mehr als 20 Jahre später, müssen wir fragen:
Haben wir aus diesem Wissen ausreichend gehandelt – oder haben wir uns daran gewöhnt, erkannte Risiken lediglich zu verwalten?
Diese Frage stellt sich auch angesichts des neuen Klimaanpassungsgesetzes NRW. Denn es genügt nicht, Gefahren zu erkennen, Anpassungsstrategien zu entwickeln und weitere Untersuchungen anzukündigen.
Vorsorge muss dort, wo Menschenleben und dauerhaft veränderte Lebensräume gefährdet sind, zu rechtzeitigem und wirksamem Handeln führen.
Das nachfolgende Schreiben an den Landtag NRW dokumentiert die damalige politische Bewertung und gibt Anlass, die Entwicklung des Hochwasserschutzes bis heute kritisch zu hinterfragen.
Unser Fazit:
Es soll zwar alles besser werden – aber was ändert sich tatsächlich?
Wissen schafft Bewusstsein. Doch erst verantwortliches Handeln schafft Sicherheit.
Einwendung zum Planfeststellungsbeschluss: 12.11.2025
„Aufhöhung rheinferner Deich Xanten-Birten“
Einwendung_Deich_Xanten_Birten-Web
Vertrag-NRW-Solvay-9.11.88
Anlagen zur Einwendung
Auf den Punkt gebracht:
Leitthemen für die öffentliche Diskussion
„Wehrhafter Niederrhein oder Duldung von Interessenlagen“
mit Blick auf eine Modifizierung des Bundesberg-Gesetzes (BBergG) durch den Bundestag
Leitthemen BBergG
Steinsalz-Bergbau unter potenziellem Risikogebiet am linken Niederrhein in NRW
Konflikt-Linien-Birten
„Welch ein Land, das seine Kinder ins Risiko stürzt.“
Inhaltsbewertung vom Ministerschreiben vom 02.07.2025: Stellungnahme an den Unterausschuss Bergbau-RPB_neu
Druckvision: Steinsalz-Gesamt
Behördliche Systemkritik von 1996: Org. Hochwasserschutz BR Due 15.05.1996
Stellungnahmen zu Wassergefahren am Niederrhein E-Mail vom 9.6.24
EU-Recht & Richtlinien zum Lebensraumschutz sind keine Pflichtaufgaben!
POLITIK nutzt nicht die KOMPETENZ von Bürgern!
Bergbaufolgen managen – da reicht keine Schiedsstelle!
Schadensverhinderung ist die Lösung von Risiken!
BERGBAU-Folgen verschärfen KLIMA-Folgen im Raum zwischen Niederrhein und Maas!
Bergbauliche Eingriffe zur Rohstoffgewinnung sind generell
Eingriffe in den Wasserhaushalt !
Die Folgen sind irreparabel!
Weitere Karten, Erläuterungen und Zusammenhänge finden sich in unserem
Sachbuch „Rheinische Reflexionen“.
Bergbaufolgen verschärfen Klimafolgen am Niederrhein
Der linke Niederrhein ist durch jahrzehntelangen Steinkohle- und Salzbergbau in besonderer Weise verändert worden. Bergsenkungen haben natürliche Geländestrukturen und Wasserabflüsse dauerhaft beeinflusst.
In abgesenkten Gebieten können Deiche deshalb nicht nur vor Hochwasser schützen – bei Überflutung oder extremem Starkregen kann hinter ihnen eingestautes Wasser auch zum besonderen Risiko werden.
Bereits seit Jahrzehnten weisen amtliche Studien, Hochwassergefahrenkarten und Untersuchungen auf das hohe Schadenspotenzial am Niederrhein hin. Klimawandel, zunehmende Wetterextreme und mögliche Extremhochwasser verschärfen diese bereits vorhandenen Risiken zusätzlich.
Die HWS-Initiative fordert deshalb einen Paradigmenwechsel von der Katastrophenbewältigung zur vorbeugenden Schadensverhinderung. Dazu gehören klare Verantwortlichkeiten, ein dauerhaft gesicherter Hochwasserschutz, unabhängige Überprüfungen der Deichsicherheit, sichere Flucht- und Rettungsmöglichkeiten sowie Lösungen für die Entwässerung bergbaubedingter Senkungsgebiete.
Kernaussage: Wo menschliche Eingriffe einen Lebensraum dauerhaft verwundbarer gemacht haben, muss die öffentliche Vorsorge diese zusätzliche Gefährdung besonders berücksichtigen. Hochwasserschutz, Bergbaufolgen und Klimaanpassung sind am Niederrhein daher als gemeinsame Aufgabe der Daseinsvorsorge zu behandeln.
Langfassung: Anschreiben Ausblick 20XX Ausblick 20XX-PC
Arbeitskreis für Hochwasserschutz und Gewässer in NRW e.V.
Vortrag von Friedrich Frhr. v.d. Leyen am 16.09.2008
Hochwasserschutz am Rhein braucht „Raum für den Fluss“
Bereits 2008 machte Friedrich Frhr. von der Leyen für den Arbeitskreis Hochwasserschutz und Gewässer NRW deutlich, dass ein wirksamer Hochwasserschutz am Niederrhein nicht allein durch Deichsanierungen erreicht werden kann. Entscheidend ist vielmehr, das gesamte Hochwasserabflussprofil zwischen den Deichen zu betrachten und Vorländer, Retentionsräume und Deiche funktional aufeinander abzustimmen.
Gefordert wurde deshalb ein übergeordnetes Vorland- und Hochwassermanagement für den Rhein in NRW. Vorländer sollen so gestaltet und bewirtschaftet werden, dass sie den Hochwasserabfluss verbessern und zugleich Natur und Landschaft aufwerten. Als Vorbild wird das niederländische Prinzip „Raum für den Fluss“ genannt.
Besonders bemerkenswert ist die bereits damals erhobene Forderung nach klaren und zentralen Zuständigkeiten: Einzelmaßnahmen und örtliche Planungen reichen nicht aus, wenn ihre Auswirkungen auf den gesamten Rhein und die Sicherheit der Rheinniederung nicht gemeinsam betrachtet werden.
Die Kernaussage lautet daher: Hochwasserschutz, Vorlandgestaltung, Retentionsräume, Ökologie und Flussentwicklung müssen als ein zusammenhängendes System geplant werden. Nur ein vorausschauendes und überregional abgestimmtes Hochwassermanagement kann Menschen und Lebensräume am Niederrhein dauerhaft schützen.
Vortrag HWNG v d Leyen
Ignoriertes RISIKO – Kreis Wesel – HWS-Leserbrief vom 28.08.2021: LB 28.8.2021
Katastrophenschutz ist auch Vorsorge für die eigene Rettung, Rettungswege, Stauwasserableitung und Stromversorgung
Lativ
Hubert von Grabschewsky
Tjerk Miedema
Rhein-Wasserstand an der Rheinfähre in Xanten am 29.09.2026.
Blick: Stromaufwärts mit stark eingeschränktem Schiffsverkehr.
Wasserstände und Daten nach offizieller Pegeltabelle (siehe auch Sachbuch „Rheinische Reflexionen“ Seite 33)
Wasserspiegelhöhe unterthalb Pegel Wesel:
Null-Pegel (PNP) unterhalb Wesel ca. 11,00 m. ü. NN
HQ 100: ca. 22,20 m ü. NN (Pegel= ca.11.20 m + PNP)
HQ 200: ca. 22,80 m ü. NN (Pegel= ca. 11,40 m + PNP)
HQ 500: ca. 23,20 m ü. NN (Pegel= ca. 12,00 m + PNP)
Erläuterungen zu den vorgenannten Bildern:
Anzeige der ausgewählten Schnittlinie: Lage Gaststätte Rheinfähre bis rechtes Ufer, Anlegestelle der Rheinfähre.
Verlauf des Flußbetts (Querschnitt) mit Angabe der Höhenlage in m.ü.NN.
Quelle der Daten: Aus Studie von 2004, TOP 50
Land unter am Niederrhein
Nur mit Glück existiert unser linksrheinischer Lebensraum noch!
Weil die Starkregenzelle (Mitte Juli 2021) nicht über unser bergbaubetroffenes, abgesenktes und abflussloses Gebiet Halt gemacht hat. Ein dichtbesiedeltes Gebiet befindet sich in einer Wasserfalle.
Unsere Deiche wirken dann wie „Staudämme“. Eine Rettung von Menschen, Tiere etc. ist nicht möglich.
Wie bereits durch Studien belegt, sind Tausende Opfer zu befürchten. Bergbausorgen haben sich dann erledigt.
Es gibt keine ausgewiesenen Rettungs- und Fluchtwege, keine TÜV-geprüften Deiche.
Weite linksrheinischen Gebiete werden, bedingt durch Bergbaueinwirkungen, stehen bis zu 15 Meter unter Wasser.
Eine Überlaufschwelle zum Abfluss von Stauwasser (Rhein-Hochwasser, Starkregen)
ist zwischen Ginderich und Birten
durch den Bau des rheinfernen Deich uns genommen worden.
Fazit: Höchste Zeit ist, dass die Nichtbefolgung einschlägiger und schadensverhindernder Gesetze und Richtlinien durch die Landesregierung NRW geahndet wird.
Oder muss man bereits bei Verantwortungsträgern von „Unterlassung und Pflichtverletzung“ sprechen?
Die Frage vom NRW-Umweltministerium,
weshalb das Hochwasserschutz-Konzept NRW nicht greift, wurde von uns beantwortet.
Deiche – Hochwasserschutz – WAS uns das sagt?
Hochwasserschutz am Niederrhein – Sicherheit braucht Kontrolle und Konsequenzen
Gute Arbeit der Deichverbände – aber wie sicher sind unsere Lebensräume tatsächlich?
Die Landesregierung würdigt die Arbeit der bestehenden Deichverbände. Doch damit ist eine entscheidende Frage nicht beantwortet: Warum bestehen trotz jahrzehntelanger Hochwasserschutzmaßnahmen weiterhin bekannte Sicherheitsdefizite, und weshalb werden diese nicht konsequent beseitigt?
Deichaufsicht, Deichschauen und gesetzliche Berichtspflichten bestehen bereits. Dennoch bleibt für die Bevölkerung vielfach unklar, welchen tatsächlichen Schutzgrad die zusammenhängenden Deichlinien gewährleisten und ob die jeweils geltenden Sicherheitsanforderungen vollständig erfüllt werden.
Nicht die Zahl der Kontrollen entscheidet über unsere Sicherheit, sondern deren nachweisbare Wirksamkeit.
Ein unabhängiger „Deich-TÜV“ ist überfällig
Die bewährte Arbeit der Deichverbände soll nicht infrage gestellt werden. Doch die Kontrolle ihrer Leistungen und die Festlegung übergeordneter Sicherheitsziele sind eigenständige staatliche Aufgaben.
Deshalb fordern wir einen unabhängigen, regelmäßig wiederkehrenden und öffentlich nachvollziehbaren „Deich-TÜV“.
Dieser muss den tatsächlichen Zustand der Deichlinien, bestehende Sicherheitsdefizite, notwendige Sanierungen und verbleibende Risiken offenlegen.
Dazu gehört ein öffentlich zugänglicher Sicherheits- und Maßnahmenbericht für das gesamte Hochwasserschutzsystem des Niederrheins, einschließlich verbindlicher Zuständigkeiten, Maßnahmen und Umsetzungsfristen.
Bergbaufolgen verlangen mehr als gewöhnlichen Hochwasserschutz
Am linken Niederrhein haben jahrzehntelange Steinkohle- und Steinsalzgewinnung ausgedehnte Lebensräume dauerhaft abgesenkt und die natürlichen Wasserverhältnisse verändert.
Hier endet Hochwasserschutz nicht am Deich!
Bei Überströmungen oder Deichversagen kann Wasser in tiefliegenden Senkungsgebieten eingeschlossen bleiben. Deshalb müssen auch Retentionsräume, Entlastungsmöglichkeiten, Entwässerungssysteme, Pumpanlagen, Notstromversorgung und Evakuierungswege Bestandteil einer umfassenden Sicherheitsprüfung sein.
Wie, wohin und innerhalb welcher Zeit kann eingeströmtes Wasser wieder abgeführt werden?
Diese Frage muss vor einer Katastrophe beantwortet sein.
Für dauerhaft bergbaubetroffene Niederungsgebiete sind deshalb eigenständige, risikoorientierte Sicherheits- und Vorsorgekonzepte erforderlich.
Staatliche Verantwortung verlangt verbindliches Handeln
Die Hochwasserereignisse der Vergangenheit, die Erkenntnisse der Niederrhein-Studie von 2004 und die zusätzlichen Herausforderungen des Klimawandels machen deutlich, dass Vorsorge nicht auf Absichtserklärungen beschränkt bleiben darf.
Dabei muss zwischen gesetzlich gefordertem und tatsächlich erreichtem Schutzgrad unterschieden werden. Auch höhere Sicherheitsanforderungen müssen dort geprüft werden, wo die möglichen Schadensfolgen außergewöhnlich groß sind.
Die Landesregierung muss deshalb nachvollziehbar beantworten:
Was ist zur Sicherheit der betroffenen Lebensräume erforderlich? Wer ist verantwortlich? Bis wann werden die notwendigen Maßnahmen umgesetzt?
Historisch gewachsene Zuständigkeiten dürfen einer wirksamen, übergeordneten Sicherheitskontrolle nicht entgegenstehen.
Fazit: Hochwasserschutz muss nachweisbar funktionieren!
Die entscheidende Frage lautet nicht, ob die Deichverbände gute Arbeit leisten.
Entscheidend ist, ob Deiche, Retentionsräume, Entwässerung und technische Infrastruktur im Zusammenwirken die Menschen auch bei außergewöhnlichen Hochwasserereignissen ausreichend schützen.
Dafür brauchen wir unabhängige Sicherheitsprüfungen, öffentlich nachvollziehbare Ergebnisse und verbindliche Maßnahmen zur Beseitigung erkannter Defizite.
Was seit Jahrzehnten als Risiko bekannt ist, muss endlich zu überprüfbarem und verbindlichem Handeln führen.
Denn Lebensraumsicherung ist staatliche Kernverantwortung.
Was gilt, muss auch gelten – gerade dort, wo Menschen infolge jahrzehntelanger Bergbautätigkeit besonderen und dauerhaften Gefahren ausgesetzt sind.
Zusammenfassung (Mängel/Folgen): HWS-Argumentation
Sandsäcke sind Notfallhilfe – kein Sicherheitskonzept
Sandsäcke haben bei plötzlich eintretenden Hochwasserlagen ihre Berechtigung. Sie können kurzfristig schützen, verstärken und Zeit gewinnen. Sie dürfen jedoch nicht zum Ersatz für eine dauerhaft erforderliche technische Vorsorge werden.
Besonders kritisch ist dies in deichgeschützten, bergbaubedingt abgesenkten und dauerhaft vom funktionierenden Hochwasserschutz abhängigen Lebensräumen. Wenn dort bei drohendem Hochwasser erst mit großem Personalaufwand Sandsäcke auf Deichen oder anderen Schutzanlagen gestapelt werden müssen, stellt sich eine grundsätzliche Frage:
Warum muss im Ernstfall notdürftig nachgebessert werden, was als notwendige Sicherheit bereits vorher gewährleistet sein sollte?
Wo Gefahren bekannt und Sicherheitsanforderungen vorgegeben sind, muss Vorsorge dauerhaft, technisch belastbar und rechtzeitig hergestellt werden. Sandsäcke können die letzte zusätzliche Sicherung im Notfall sein – sie dürfen aber kein Bestandteil einer Strategie sein, mit der bestehende Schutzdefizite dauerhaft hingenommen werden.
Lebensraumsicherung braucht Vorsorge – nicht erst Improvisation, wenn das Wasser kommt.
Bezirksregierung Düsseldorf: Zustandsbericht über den Hochwasserschutz 2013.
Fazit: über 100 km Deiche sind sanierungsbedürftig bzw. zu erneuern. Seit „Menschengedenken“ wird der empfohlene Schutzgrad von Hochwasserschutzdeichen in NRW -durchgehend- nicht als Pflichtaufgabe, von den verantwortlichen „Deichverbänden und der Aufsichtsbehörde“ angesehen. Was gilt sollte auch gelten“. Kernaussagen/Feststellungen aus der Studie von 2004 werden nicht „verstanden“.
Zusammenfassung von Daten aus der NRW-Landesstudie aus dem Jahr 2000
Ein Überblick an Risiken – über die man nicht spricht und auch wahrhaben will
Gebiete mit Deichüberströmen – Deichbruch – rheinparalelle Ströme
(Vorschau für 2020)
Quelle: Grenzüberschreitende Auswirkungen von extremem Hochwasser-Abschlussbericht von 2004
Situationsbericht: Anlagen-zur Einwendung-Deich
Hochwasserschutz = Daseinsvorsorge
Kritik/Mängel Folgen/Auswirkungen
HWS-Argumentation
Schutz vor Wassermassen im deichgeschützten, bergbaubetroffenen und abflussloses Senkungsgebiet am linken Niederrhein in NRW: Email vom 6.Aug. 2021
Beantwortung der Fragestellung an HWS-Feldmann
von der Umweltministerin Frau Heinen-Esser (MULNV) am 17.09.2020:
„Bitte erstellen Sie mir eine Liste, die aufzeigt und begründet,
an welchen Stellen das Hochwasser-Konzept der Landesregierung aus Ihrer Sicht nicht trägt.„
Unsere Antwort: HW-Konzept NRW
Kritische Infrastruktur – kein Thema für NRW-Bergbaugebiete unter Hochwassereinfluss und Stauwasser? M-IK-27.05.14
Kritische Infrastruktur – aber was ist mit dem gefährdeten Lebensraum?
Das Schreiben des NRW-Innenministeriums vom 27. Mai 2014 macht ein grundlegendes Problem sichtbar: Geschützt werden sollen insbesondere Einrichtungen und Versorgungssysteme, deren Ausfall schwerwiegende Folgen für Staat und Bevölkerung hätte. Doch was ist mit einem ganzen Lebensraum, dessen Funktionsfähigkeit Voraussetzung für all diese Infrastrukturen ist?
Am linken Niederrhein haben jahrzehntelange Bergsenkungen deichgeschützte Tieflagen und Polderräume geschaffen. Kommt es dort zu großflächigen Überflutungen, können nicht nur einzelne Anlagen ausfallen. Betroffen wären gleichzeitig Wohngebiete, Verkehrswege, Energie- und Wasserversorgung, Entwässerung, Rettungswege und weitere öffentliche Einrichtungen. Gerade die fehlende natürliche Abflussmöglichkeit aus abgesenkten Gebieten verschärft die möglichen Folgen.
Das Ministerium verwies 2014 auf die kommunale Gefahrenabwehrplanung für Hochwasser und Überschwemmungen, stellte zugleich aber fest, dass verbindliche Leitlinien zur Bestimmung „Kritischer Infrastrukturen“ fehlten.
Extremhochwasser und Bergbaufolgen – besondere Risiken für den Niederrhein
Der Niederrhein trägt eine besondere Kombination von Risiken: Extremhochwasser trifft hier auf großräumige, bergbaubedingte Bodensenkungen. Teile der besiedelten Region liegen bereits unter dem Rheinwasserspiegel; weitere Absenkungen können Überflutungsfolgen verschärfen und natürliche Entwässerungsmöglichkeiten einschränken.
Untersuchungen im Auftrag des Landes haben bereits früh auf ein außergewöhnlich hohes Schadenspotenzial bei extremen Hochwasserereignissen hingewiesen. Der Klimawandel verschärft die Frage, ob die vorhandenen Hochwasserschutzsysteme auch für künftig mögliche Extremereignisse ausreichend ausgelegt sind.
Unsere Konsequenz: Vorsorge darf nicht erst am Deich beginnen. Es müssen auch überregionale Alternativen geprüft werden, mit denen extreme Abflüsse.
Original: Extremhochwasser, Bergbaufolgen und alternative Hochwasserschutzstrategien:
Extremhochwasser vernichten Niederrheinmetropole!
Die Bewohner der niederrheinischen Tiefebene sind Überschwemmungsrisiken und seit dem 19.Jh. Bergbaueinflüsse ausgesetzt, die andere Regionen in Deutschland nicht haben.
Die Rahmenbedingungen zur Gewinnung heimischer Bodenschätze von Stein- und Braunkohle, Steinsalz, lag in der Vergangenheit auf Sicherstellung der Versorhungssicherheit der Einwohner und zur wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes.
Die Einsicht darüber, dass der Schutz und die Sicherheit der Bewohner auch einer sozialen und wirtschaftlichen Wertschätzung zu entsprechen habe ist bislang gesetzlich nicht gegeben.
Es sind die indirekten wertmindernden Einglüsse, die durch Bergsenkungen den Wert des Eigentums mindern, die Muldenbildung das Überflutungsrisiko steigern bis hin zum Totalverlust und Lebensgefahr führen kann.
Weite besiedelte Gebiete befinden sich schon derzeit unter dem Niveau des Rheinwasserspiegels.
Weiterhin steht das Bergrecht vor dem Recht des Grundgesetzes.
Daran hat auch die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung hinsichtlich der Schutzgüter nicht die sozial-politischen Forderungen auf Unverletzlichkeit des Eigentums aufgegriffen, die mit den indirekten Folgen des Bergbaus
insbesondere im Flußgebiet des Niederrheins besteht.
Infolge zunehmend extremer Rheinabflüsse hat eine im Auftrag der Landesregierung durchgeführte
wissenschaftliche (von 1997) Studie das Schadensausmaß eines Extremabflusses mit über 125 Mrd. Euro ergeben.
Anlass war die „erschreckende“ Erkenntnis über den Zustand der Hochwasserschutzanlagen und des verantwortlichen Managements.
Darauf folgende Studie von 2004 betrachteten extreme Situationen im Grenzgebiet von Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden, indem auch klimatische Veränderungen die betrachteten Szenarien beeinflussten.
Mit dem Ergebnis (und der aktuellen Erkenntnis von 2019), dass Extremabflüsse durch absehbare Klimaextreme keinesfalls mehr beherrschbar wären. Folge: worst case.
Standpunkt der NRW-Regierung: MUNLV 24.10.04 Abschlussbericht
Anmerkung: Wegen permanenten Sanierungsüberhangs an Hochwasserschutzanlagen sind Rheinabflüsse in NRW
noch bis ca. 11.000 m³/s beherrschbar.
Konsequenz:
Gefahrenpotenzial: Dauervernässung, Unbewohnbarkeit und Gebietsaufgabe einer bergbaugeprägten Region
Strategie: Extremabflüsse dürfen den Niederrhein nicht erreichen (Prüfung von Alternativen)
Problemlösung: Gerinneentlastung als Ansatz zum grenzüberschreitenden Hochwasserschutz, Einbindung strategischer Braunkohletagebau-Folgenutzungen, Gerinneanschluß an die Wasserstraßen der Benelux-Länder in Bezug auf historische Kanalplanungen.
HWS 02.2018: Deutschland auf dem Abstellgleis
HWS 10.01.2020: Das BERGGESETZ – ein Relikt des Obrigkeitsstaates Rechtslage BBergG
Infrastrukturen entstehen durch Bedürfnisse
(Historikerin Dr. Lina Schröder 2017): 0-Zur Sache
Risiko-Verdeutlichung 2014 im „Nationalem Hochwasserschutzprogramm“ Überstauhöhen in bergsenkungsgebieten von 10 Meter.
BBergG: Ein Bundesgesetz, dass Auswirkungen für den Lebensraum hinten anstellt.
Die Verwaltung des Rheinstromgebietes ist ohne Regie (ein Föderalismus-Problem)
Die Verwaltung des Rheinstromgebietes ist ohne Regie
Bereits 2005 kritisierte Tjerk Miedema aus Kleve die zersplitterten Zuständigkeiten beim Hochwasserschutz am Rhein. Nach seiner Analyse fehlt eine übergeordnete Regie, die Hochwasserschutz, Risikomanagement, Raumplanung, wirtschaftliche Interessen und die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den Niederlanden zusammenführt.
Besonders warnte Miedema vor den Folgen für bergbaubedingt abgesenkte Gebiete am Niederrhein. Eine Überflutung könne dort wegen der Geländesenkungen, fehlender natürlicher Abflussmöglichkeiten und schwieriger Evakuierung besonders schwerwiegende und langfristige Folgen haben.
Seine Forderung lautete deshalb bereits damals: klare Verantwortlichkeiten, ein grenzüberschreitendes Gesamtkonzept, professionelles Risikomanagement sowie eine langfristige Strategie für Schutz und Schadensbegrenzung im gesamten Rheinstromgebiet.
Kernaussage: Hochwasserschutz ist nicht allein eine technische Aufgabe. Ohne übergeordnete Regie und abgestimmte Verantwortung kann auch die beste Einzelmaßnahme keine umfassende Sicherheit gewährleisten.
Original: Tjek Miedema Kleve 2005
Rheinisches Revier – Braunkohletagebau – Renaturierung
WASSERWEGE sind unverzichtbare Lebensadern
Wozu sind sie gut?
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sind oberirdische Wassersammler und sind Wassertransportrinnen, dienen der Gerinneentlastung
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eignen sich als Warentransportweg fördern die Infrastrukturentwicklung dienen der Freizeitgestaltung
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dienen der Entlastung des Schienen- und Straßengüterverkehrs, haben keine Ruhezeiten
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Wasserfahrzeuge haben größere Transportkapazitäten gegenüber LKW`s. Sind umweltfreundlicher
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künstliche Wasserwege (Kanäle) verbinden Metropolregionen und kreuzen andere Wasserwege
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Kanäle führen selten Niedrigwasser
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Neue Kanäle verbinden internationale Wasserstraßen
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führen zu engeren internationalen Netzen und Infrastrukturen
Offener Brief vom 02.05.21
Risiko Grundwasserneubildung
Es wird nicht genüge getan, wenn das Land NRW das Braunkohlegebiet nach dem BBergG vom Unternehmen in den 30-er Jahren nur „abwickeln“ lässt. Indem mit energieaufwendiger technischer Methodik Rheinwasser durch Rohrleitungen, rd. 24 km weit zu den Tagebauen geführt werden soll, um auch das Sümpfungsgebiet wasserwirtschaftlich in den Naturzustand zurückzuführen. Diese Aufgabe ist komplex, langwierig und entspricht dem umweltpolitischem Zeitgeist, und erhebt nicht den Anspruch auf einen lebendigen und naturgerechte Rheinwasserspende über viele Jahrzehnte, wenn nicht dauernd. Weshalb ist das kein Handlungs-Thema bei der Zukunftsargentur Rheinisches Revier?
Andererseits stellt das Rheinische Revier ein Bindeglied zwischen den Rheinmetropolen und dem westlichen EU-Ländern dar, welches durch das Bergbaugebiet unterbrochen war. Dieser Umstand, besser diese Chance zur Schließung einer Infrastrukturlücke, die sich durch den Abschied vom Braunkohleabbau in einer Dynamik vollzieht, ist einmalig in Deutschland/Europa.
Die Hauptaufgabe besteht in einer äußerst zügigen Rheinwasser-Zuführung in die Tagebaue Garzweiler II und Hambach sowie zur Durchwässerung des 5.000 qkm großen und bis zu 500 Meter Tiefe reichenden Sümpfungstrichters zur Wiederherstellung eines ökologisch angepassten Grundwasserspeichers.
Wir unterstützen die Forderung nach schnellstmöglicher Füllung der Tagebaue, in 60 Jahre oder besser in 40 Jahren. Stimmen die Voraussetzungen in Bezug auf das Beharren der Landesregierung an der Technologie einer Rohrleitungstrasse für alle Zeiten? Wir sind besorgt, dass das strategisch und rationell nur einer Aufgabe, dem Wassertransport, dient. Die entscheidende Frage ist, wie soll der Aufbau des Grundwasserspeichers, ohne in die Gefahr der Versauerung zu geraten, von statten gehen? Der dabei entstehende Kontakt mit den angeschnittenen nicht abdichtbaren Grundwasserleitern, verbleibende Flöze und diverse geologische Schichten erzeugen Auswaschungen wasserlöslicher Stoffe. Die die Qualität des Grundwassers am linken Niederrhein auf Dauer beeinflussen werden. Inwieweit über das Nadelöhr, die Rohrleitungstrasse, nach Garzweiler II. 130 Mio. m3/a und nach Hambach mit 270 Mio. m3/a geleitet werden können ist strategisch fraglich. Die Rheinwasserspende muss höher sein! Auch um den Druck des einströmenden Grundwassers aus dem Umland entgegenzuwirken.
Frage: Nach Ende der Sümpfung besteht Wasserknappheit für Haushalte und Infrastrukturen im Rheinischen Revier. Wann können 2,5 Mil. Bewohner auf „eigenes“, sauberes Grundwasser zugreifen?
Datenlage zur Rheinwasser-Nutzung:
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Maximale Förderkapazität der geplanten Rohrleitungstrasse 130 Mio. m3/a
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Gesamt-Füllmenge der beiden Tagebaue nach -Ende (?) 7.500 Mio. m3
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Wiederauffüllung des Sümpfungstrichters, Pflege der Wasserflächen etc.: keine Angaben