🛡️ SICHERHEIT AM NIEDERRHEIN

Politik & Folgen

Politische Rahmenbedingungen, Situation Handlungsweisen, Strategien

Brauchen die etailblierten Parteien nicht dringend einen Paradigmenwechsel?

Bereits im März 2021 haben Tjerk Miedema und H.-Peter Feldmann in einem umfangreichen Fragenkatalog strukturelle Defizite von Politik und öffentlicher Verwaltung aufgegriffen. Ausgangspunkt waren Erfahrungen aus der Wirtschaft sowie zahlreiche damals öffentlich und medial diskutierte Fehlentwicklungen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob politische und administrative Strukturen in Deutschland noch ausreichend auf langfristige Verantwortung, vorausschauende Planung und wirksame Krisenvorsorge ausgerichtet sind. Kritisiert werden insbesondere langwierige Infrastrukturprojekte, fehlende oder unklare Verantwortlichkeiten, mangelnde Konsequenzen aus festgestellten Fehlern sowie eine Politik, die häufig erst nach eingetretenen Schäden reagiert.

Beispiele aus Verkehr, öffentlicher Infrastruktur, Hochwasser- und Katastrophenschutz, Verteidigung, Digitalisierung und Krisenmanagement verdeutlichen dabei ein grundsätzliches Problem: Vorhandenes Wissen und erkennbare Risiken führen nicht zwangsläufig rechtzeitig zu konkretem Handeln.

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft das Verhältnis zwischen Bürgern, Fachkompetenz und politischen Entscheidungsstrukturen. Sachkundige Hinweise und Vorschläge aus der Bevölkerung finden nach Auffassung der Autoren nur schwer Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen. Hier stellt sich die grundsätzliche Frage, wie Bürgerkompetenz besser genutzt und politische Verantwortung nachvollziehbarer gestaltet werden kann.

Der Katalog verstand sich deshalb nicht nur als Kritik an einzelnen Parteien oder Personen. Seine zentrale Forderung war und bleibt umfassender: Politik und Verwaltung brauchen einen Paradigmenwechsel – weg vom Reagieren nach eingetretenen Problemen, hin zu Vorsorge, klarer Verantwortung, fachlicher Kompetenz und langfristigem Denken.

Gerade bei Infrastruktur, Klimaanpassung, Hochwasser- und Katastrophenschutz gilt: Erkannte Risiken dürfen nicht verwaltet werden, bis ein Schaden eintritt. Vorausschauende Schadensverhinderung muss Teil verantwortlicher Politik sein.

Zum Dokument: Selbstzerstoerende Parteien

Regierungen müssen beweisen, dass sie Probleme lösen können.

Weiterhin Aktuell: Extremhochwasser (BHQ2004) vernichtet Niederrheinmetropole.

HWS-Aktion bei der Rheinkonferenz am 17. bis 19.11.2010 in Bonn, alter Bundestag.

„Risiko-Minderung für den Niederrhein“

„EHQ vernichtet Niederrhein-Metropole“

 

Rheinkonferenz 2010 in Bonn – Warnungen vor Extremhochwasser am Niederrhein

Frühzeitig gewarnt – doch wurden die Risiken ausreichend ernst genommen?

Bereits auf der Rheinkonferenz 2010 in Bonn machte ich als Vorsitzender der Hochwasserschutzinitiative am Rhein (HWS) und sachkundiger Bürger auf die besonderen Gefahren eines Extremhochwassers für den Niederrhein aufmerksam.

Mit den ausgestellten Informationstafeln wurde verdeutlicht, welche verheerenden Folgen ein Extremhochwasser haben könnte, wenn Deiche nicht ausreichend hoch oder standsicher sind. Besonders gefährdet sind die durch den Bergbau abgesenkten, deichgeschützten Lebensräume, in denen eingedrungenes Wasser vielfach nicht mehr auf natürlichem Wege abfließen kann.

Die Warnungen waren deutlich – das erkennbare Interesse der anwesenden Behördenvertreter und Veranstalter blieb jedoch enttäuschend gering. Eine spätere Pressemeldung vermittelte zumindest die Hoffnung, dass unsere Hinweise nicht völlig unbeachtet geblieben waren.

Der Rückblick aus heutiger Sicht wirft eine entscheidende Frage auf:

Was ist seit 2010 tatsächlich geschehen, um die damals bereits bekannten Risiken zu vermindern und die Menschen am Niederrhein dauerhaft zu schützen?

Das Bild dokumentiert damit nicht nur ein früheres Engagement für den Hochwasserschutz, sondern erinnert an eine bis heute aktuelle Forderung:

Bekannte Gefahren verlangen rechtzeitige Vorsorge – nicht erst Maßnahmen nach Eintritt einer Katastrophe.

EHQ-Ausstellung im alten Bundestag, Bonn

Eine Auswahl von Dokumenten, betreffend den NRW-Lebensraum


Auf den Punkt gebracht
Ministeriumsbericht 2004: Erkenntnisse zum Extremhochwasser am Niederrhein:
MUNLV-24.10.04-Abschlussbericht

Stellungnahme zum Entwurf des niederländischen Entwicklungsplans „Raum für den Fluss“ 18.08.2005:
BR Ddorf Risiko NR

Sonderumweltkonferenz Hochwasser am 2. September 2013 in Berlin 03-09-13_SonderUMK

Bürgeranregung Kreis Wesel: Durchführung einer Risikoanalyse hinsichtlich Antwort BMI 05.05.14  

Beschluss Kreis Wesel:  KI-Antrag KW   KW-DS 344 IX-KI

Antwort vom Bundesinnenministerium „Kritische Infrastruktur„ vom 05.05.2014  Antwort BIM 5.05.2014

Antwort Bez.-Reg. D´dorf vom 13.02.2019: „Lebensraumschutz linker Niederrhein„
Antwort Eingabe Feldmann

Was wurde aus diesen Sicherheitsanforderungen?

Die Antwort der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13. Februar 2019 ist auch heute von besonderer Bedeutung. Sie beschreibt Zuständigkeiten, Deichaufsicht, regelmäßige Überprüfungen der Hochwasserschutzanlagen sowie Maßnahmen für den Fall eines extremen Hochwassers. Gerade deshalb sollte dieses Schreiben nicht nur als Dokument aus dem Jahr 2019 gelesen werden, sondern als Maßstab für die heutige Sicherheitsvorsorge.

Die Bezirksregierung erklärte seinerzeit, dass die Hochwasserschutzanlagen mindestens einmal jährlich überprüft und auffällige Deichabschnitte einer umfassenden fachtechnischen Prüfung unterzogen werden. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass bei Überschreitung der Bemessungshochwasserstände und drohendem Versagen der Schutzanlagen die Katastrophenschutzstrukturen greifen sollen.

Doch entscheidende Fragen bleiben:

Ein öffentlich nachvollziehbarer „Deich-TÜV“, der nicht nur Prüfungen bestätigt, sondern den tatsächlichen Sicherheitszustand einzelner Deichabschnitte für die Bevölkerung transparent macht, ist weiterhin nicht erkennbar. Ebenso stellt sich für die durch Bergsenkungen entstandenen Poldergebiete die Frage, was geschieht, wenn Wasser hinter die Deiche gelangt und wegen der abgesenkten Geländelage nicht auf natürlichem Wege wieder zum Rhein abfließen kann.

Damit reicht es nicht aus, erst für den eingetretenen Katastrophenfall Krisenstäbe und Gefahrenabwehr vorzusehen. Für die betroffene Bevölkerung müssen bereits vorher nachvollziehbare Vorsorge-, Entwässerungs-, Evakuierungs- und Fluchtkonzepte bestehen und öffentlich bekannt sein.

Mit dem neuen Klimaanpassungsgesetz NRW (KIAnG NRW) stellt sich deshalb erneut eine grundlegende Frage: Werden diese besonderen Risiken eines durch Bergbau dauerhaft veränderten Lebensraums künftig verbindlich in Vorsorge, Planung und Verantwortlichkeit einbezogen – oder bleiben wesentliche Sicherheitsfragen weiterhin offen?

 

Die Antwort von 2019 ist deshalb mehr als ein Zeitdokument:

Sie ist ein Prüfstein dafür, was angekündigt wurde, was umgesetzt wurde und was zum Schutz des Lebensraums am linken Niederrhein noch nachzuweisen ist.

 

Der Steuerzahler 5/2019: Urteile zu Starkregen und Überschwemmung:

 Wann Kommunen haften

Antwort von Ansgar Heveling MdB CDU: Hochwasserschutz NRW vom 28.01.2015
Antwort von Ansgar Heveling

Querriegel und Kammerungen – zwei Studien, ein Vorsorgegedanke

Die beiden nachfolgenden Darstellungen zeigen einen Vorsorgegedanken aus unterschiedlichen Untersuchungszeiträumen: Bereits die NRW-Studie „Potentielle Hochwasserschäden am Rhein in NRW“ aus dem Jahr 2000 untersuchte die Bildung von Schutzräumen durch Querriegel. Hintergrund war die Erkenntnis, dass ein teilweises Versagen der Hochwasserschutzanlagen zu großflächigen, zusammenhängenden Überflutungen führen könnte. Vorgeschlagen wurde deshalb, gefährdete Gebiete durch vorhandene Geländestrukturen und zusätzliche Querriegel in einzelne Kammern bzw. Polder zu unterteilen.

Für den bergbaubetroffenen linken Niederrhein erhielt dieser Ansatz später eine besondere Bedeutung. Die großräumigen Bergsenkungen und tief liegenden Poldergebiete verschärfen die Folgen eines möglichen Wassereintritts: Einmal eingedrungenes Rheinwasser kann sich über Senkungsräume ausbreiten und besitzt dort vielfach keinen natürlichen Abfluss zurück zum Rhein. Die Kammerung sollte deshalb insbesondere einer ungehinderten Ausbreitung und großräumigen Einstauung entgegenwirken.

Beide Darstellungen verbindet damit derselbe Grundgedanke: Nicht erst den eingetretenen Schaden bewältigen, sondern seine räumliche Ausbreitung bereits vorsorglich begrenzen.

Bemerkenswert ist jedoch der heutige Stand: Weder Querriegel noch Kammerungen gehören derzeit zum vorgesehenen Hochwasserschutz am Niederrhein. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte 2024, dass der Hochwasserschutz dort durch Banndeiche beziehungsweise topographische Hochlagen sichergestellt werde; Kammerungen und Querriegel kämen nicht zum Einsatz und seien auch nicht geplant.

Damit bleibt eine wesentliche Frage offen: Warum spielen diese früher untersuchten Vorsorgeansätze angesichts fortbestehender Bergsenkungen, hoher Schadenspotenziale und zunehmender Extremereignisse in der heutigen Diskussion keine erkennbare Rolle mehr?

Hochwasserschutz – Richtlinien einhalten oder Schäden vermeiden?

Die Antwort der Bezirksregierung Düsseldorf vom April 2006 vermittelt Vertrauen: Die Hochwasserschutzanlagen am Niederrhein würden auf Grundlage des Generalplans fortlaufend an den Stand der Technik angepasst. Doch aus heutiger Sicht bleibt eine entscheidende Frage offen: Was nützen Richtlinien und technische Standards, wenn ihre tatsächliche und durchgängige Umsetzung nicht nachvollziehbar gewährleistet ist?

Gerade in einem durch Bergbau und Bodensenkungen dauerhaft veränderten Lebensraum darf Hochwasserschutz nicht erst bei der Bewältigung möglicher Schäden beginnen. Das vorrangige Ziel muss die Vermeidung vorhersehbarer Schäden sein. Dazu gehören nicht nur sichere Deiche, sondern auch die Betrachtung der Folgen einer Überströmung oder eines Versagens sowie die Frage, wie Wasser aus abgesenkten, deichgeschützten Gebieten wieder abgeführt werden kann.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Bezirksregierung seinerzeit hervorhob, eine rechtliche Verpflichtung des Landes zur Errichtung, Unterhaltung oder Finanzierung der Hochwasserschutzanlagen bestehe nicht; die Landesmittel würden freiwillig bereitgestellt. BR-Antwort-11.04.06 Damit stellt sich bis heute die grundsätzliche Frage: Wer trägt dauerhaft Verantwortung dafür, dass aus bekannten Risiken keine vermeidbaren Katastrophenschäden werden?

Vorsorge sollte deshalb nicht daran gemessen werden, ob Vorschriften auf dem Papier bestehen, sondern daran, ob der geschützte Lebensraum auch im Extremfall tatsächlich sicher bleibt.
Dokument von der Bezirksregierung vom 04.04.2006 : 
BR-Antwort-11.04.06

Was Netzplantechnik mit heutiger Vorsorge zu tun hat

Meine berufliche Erfahrung mit der Netzplantechnik hat mir schon 1969 gezeigt: Große und komplexe Aufgaben lassen sich beschleunigen, wenn Abhängigkeiten früh erkannt, Zuständigkeiten geklärt und parallel mögliche Arbeiten auch gleichzeitig angegangen werden.

Dieser Grundsatz ist heute aktueller denn je. Auch bei Hochwasserschutz, Bergbaufolgen, Klimaanpassung und Infrastrukturvorsorge greifen viele Aufgaben ineinander. Werden sie überwiegend nacheinander behandelt, gehen wertvolle Jahre verloren.

Vorausschauende Planung bedeutet deshalb: Nicht warten, bis ein Problem abgeschlossen ist – sondern rechtzeitig erkennen, was schon heute parallel vorbereitet und umgesetzt werden kann.

Beispiel siehe unter : „über mich“ + „Übersicht„


Der Rhein-(Maas-)Schelde-Kanal als geplante Infrastrukturzelle von 1946 bis 1986.
Eine Studie zur Infrastruktur- und Netzwerk-Geschichte (Nordwesteuropas)
Eine Dissertation von Dr. Lina Schröder, 2017

 

Vom historischen Kanalprojekt zum umfassenden Niederrhein-Risiko

Die Beschäftigung mit einer Rhein–Maas–Schelde-Verbindung führte ab 2016 zu einer wesentlich weitergehenden Fragestellung: Wie können Hochwasserschutz, Bergbaufolgen, Wasserwirtschaft, Klimaanpassung und eine zukunftsfähige Infrastruktur für den Niederrhein gemeinsam gedacht werden?

Einen wichtigen wissenschaftlichen Impuls gab die Dissertation von Dr. Lina Schröder über die jahrhundertelangen Planungen einer Wasserstraßenverbindung zwischen Rhein, Maas und Schelde. Der Kontakt zur Universität Duisburg-Essen und der Vortrag von Dr. Schröder beim HWS-Team am 19. April 2016 verdeutlichten, dass frühere Infrastrukturplanungen nicht nur historisch betrachtet, sondern unter heutigen Bedingungen neu bewertet werden können.

Daraus entwickelte das HWS-Team seinen Vorschlag eines Teilstromkanals Niederrhein–Maas–Schelde und brachte ihn 2016 in die Diskussion zum Bundesverkehrswegeplan 2030 ein. Die Idee verband die Entlastung des Rheins bei Extremhochwasser mit einer grenzüberschreitenden Wasserstraße und wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten für den Niederrhein.

Mit der absehbaren Beendigung des Braunkohletagebaus im Rheinischen Revier erhielt dieser Gedanke eine weitere Dimension: Die Tagebaurestseen müssen mit Wasser gefüllt und die über Jahrzehnte abgesenkten Grundwasserverhältnisse langfristig neu geordnet werden. Damit treffen die wasserwirtschaftlichen Zukunftsaufgaben des Rheinischen Reviers auf die besonderen Risiken des bergbaubetroffenen Niederrheins.

Aus den Untersuchungen und Diskussionen entstand zunehmend ein Gesamtbild des Niederrhein-Risikos: Bergbaubedingte Bodensenkungen, Grundwasserveränderungen, Hochwasser- und Überflutungsgefahren, fehlende natürliche Abflussmöglichkeiten, klimatische Veränderungen und die Verletzlichkeit von Siedlungen, Unternehmen und Infrastrukturen können nicht getrennt voneinander betrachtet werden.

Die damalige Forderung nach einer Machbarkeitsstudie war deshalb mehr als die Forderung nach einem neuen Kanal. Sie stand für einen integrierten Ansatz zur Daseinsvorsorge und Lebensraumsicherung: Risiken möglichst bereits an ihrer Ursache zu vermindern und zugleich Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz, Infrastruktur, Wirtschaft und europäische Zusammenarbeit miteinander zu verbinden.

Die auf diesen Buchseiten (Rheinische Reflexionen) dokumentierten Kontakte, wissenschaftlichen Erkenntnisse und politischen Initiativen markieren damit einen wichtigen Schritt: Aus einzelnen Gefahren wurde die Erkenntnis eines zusammenhängenden Risikosystems – und daraus die Forderung nach einer ebenso zusammenhängenden staatlichen Vorsorgestrategie für den Niederrhein.

Ein Blick zurück – und zugleich nach vorn

Am 19. April 2016 stellte Lina Schröder an der Universität Duisburg-Essen den Mitgliedern des HWS ihre Untersuchungen zum Projekt „Teilstromkanal Niederrhein–Maas–Schelde“ vor. Der Vortrag zeigt: Die Idee einer schiffbaren Verbindung zwischen Rhein, Maas und Schelde hat eine lange Geschichte – und bleibt eine Überlegung für die Zukunft.

Vortrags-Dokumentation: Schroeder-Vortrag Uni

Information aktiver Politikerinnen aus dem Kreis Wesel am 16.04.2014 über die Folgen von Steinkohle- und Salzabbau füt Bewohner und Infrastruktur, insbesonder über das BBergG mit seiner dominierenden Anwendung unter Risikogebiete. Teilnehmer Frau Weiss MdB CDU und NN, Sachkundige Bürger aus Kleve, Wesel, Alpen, Xanten.

Belange, die die Zulkunft des Rheinischen Reviers – nach dem Ende der Braunkohle-Gewinnung – betreffen:

Kontakt mit dem Betreiber der Braunkohletagebau-Anlagen im Rheinischen Revier

Anschreiben vom HWS und die Antwort vom
RWE-Power Vorstandsvorsitzenden Herrn Dr. Frank Weigand

 Zukunftsweisende Wiedernutzbarmachung der Tagebauregion

Mit dem Schreiben an RWE Power vom 29.09.2020 wurde angeregt, die spätere Befüllung und Wiedernutzbarmachung der Tagebaue Garzweiler, Hambach und Inden mit einer langfristigen Entwicklung der gesamten Region zu verbinden. Im Mittelpunkt stand die bereits früher diskutierte Idee einer Wasserstraße vom Rhein zur Maas, die zugleich wasserwirtschaftliche, infrastrukturelle und grenzüberschreitende Funktionen übernehmen könnte.

Gefordert wurde, die jahrzehntelange Tagebaufolgenbewältigung nicht nur technisch zu betrachten, sondern als Chance für eine nachhaltige Neuordnung des Lebensraums zwischen Rhein, Maas und Benelux zu nutzen und die betroffene Bevölkerung frühzeitig in diese Zukunftsplanung einzubeziehen.

Antwort vom Vorstandsvorsitzendem Dr. Frank Weigand vom 26.10.2020:

RWE bewertet die Idee einer Wasserstraße Rhein–Maas grundsätzlich als interessant und nachvollziehbar, sieht jedoch wegen des vorgezogenen Kohleausstiegs und der bereits ab etwa 2030 notwendigen Rheinwasserzuführung zu den Tagebauen keine zeitliche Möglichkeit mehr, das Kanalprojekt mit der Wiedernutzbarmachung der Tagebaue zu verbinden. Stattdessen verfolgt RWE die bereits geplante Rheinwassertransportleitung.

Weichen zur künftigen Füllung der „aufgegebenen“ Braunkohle-Tagebaue sind „voreilig“ und nicht insgesamt bedacht auf  Technikeinsatz festgelegt. 

Protokoll 14 Bem

RR-Alarmstufe Rot

18. Mai 2021: „Stellungnahme“ von „Vater Rhein“ zur geplanten Rohrleitungstrasse

„Mit großem Interesse lese ich die Ausführungen in der Leitentscheidung 2021 (LE) und dass mein Wasser nicht nur der Wirtschaft und dem Meer nutzen wird. Jetzt soll es als Lebenselixier für Millionen Menschen dienen, die sonst kein sauberes Grund- und Trinkwasser hätten und ein karges Leben führen müssten. Eine blühende Infrastruktur ist dann auch nicht vorstellbar.

Wie so oft, hat man mir geschichtlich gesehen, Freiheiten und die Bioqualität genommen, die Folgen sind euch bekannt.

Jetzt will man mich in Rohre pressen, mir und meinen biologischen-Begleitern die Luft zum Atmen nehmen. Haben die Menschen keine Freude an einem über 20 km langen natürlichen Geläuf ohne Schleusen? Will man mich nicht mehr sehen und zur Lebens- und Landschaftsgestaltung nutzen? Sie ignorieren u.a. meine Lebenswichtigkeit, meine Energie, die Verfügbarkeit und Nutzungsvielfalt.

Ein Raum von ca. 10.000 Mill. cbm soll mittels „pisseliger“ Rohrleitungstrasse „gewässert“ werden. Dazu braucht man mich, um einen bio-qualitativen Wasserhaushalt im Großraum am linken Niederrhein für alle Zeiten, lt. LE, zu erreichen. Will das RR nicht schneller und mehr Wasser von mir haben, um eine Kontamination mit dem zudringlichen Grundwasser zu verhindern?

Jetzt, so ist zu vernehmen, wollen die Planer von mir die 4 bis 5-fache Wassermenge gegenüber der aktuell geplanten 4,2 cbm/s haben. Ich frage mich, ob eine Förderkapazität von rd. 20 cbm/s über eine Länge von mehr als 20 km per Rohrleitungstrasse praktikabel umweltfreundlich und lösbar ist.

Ist das nicht logistischer Wahnsinn? Ich mach mir keine Sorgen wegen des dafür erforderlichen Energieaufwandes da mein Selbstverständnis eine andere Lösung empfehlen würde, die auch eines hochintelligenten Landes würdig wäre.

PS:  Was bedeutet den Menschen mehr, Stillstand beim Abbau oder die Sorge um die Zukunft dank meiner Hilfe?“

 

Gesprächsrunde unter Sachkundigen:
Feldmann, Xanten –  Vogt, Köln (Hochwasser-Papst) – Schultes, Alpen.
Themen: Rheinabfluss, Gerinneentlastung (zum Nutzen von Köln); Braunkohle-Tagebau-Rheinwasserfüllung, Rheinwasserzuleitung; künftige Wasserversorgung wenn die Sümpfung eingestellt wird.

Eine alte Idee mit neuer europäischer Bedeutung

Ein Blick auf das bestehende Wasserstraßennetz Westeuropas zeigt eine bis heute auffällige Lücke: Eine leistungsfähige direkte Wasserstraßenverbindung vom Rhein zu den westlich gelegenen niederländischen und belgischen Wasserstraßennetzen fehlt.

Dabei ist diese Idee keineswegs neu. Historische Untersuchungen und Planungen – darunter die Dissertation von Dr. Lina Schröder – zeigen, dass entsprechende Verbindungen und ihre wirtschaftlichen Chancen über Jahrzehnte hinweg diskutiert wurden. Nationale Interessen, politische Vorbehalte und unterschiedliche Prioritäten standen einer grenzüberschreitenden Verwirklichung jedoch immer wieder entgegen.

Im vereinten Europa verdient diese Frage eine neue Betrachtung. Gerade mit dem Strukturwandel im Rheinischen Revier und dem Ende der Braunkohlegewinnung sollte geprüft werden, ob sich frühere Überlegungen unter heutigen Voraussetzungen neu bewerten lassen. Eine Wasserstraßenverbindung Richtung Maas könnte bestehende Verkehrswege ergänzen, große Gütermengen aufnehmen und insbesondere beim Massenguttransport Straße und Schiene entlasten.

Was früher an politischen, nationalen oder wirtschaftlichen Grenzen scheiterte, muss deshalb heute nicht endgültig zu den Akten gelegt werden. Die Chance einer leistungsfähigen europäischen Wasserstraßenverbindung Rhein–Maas ist nicht zwangsläufig vertan – sie sollte unter den Bedingungen eines zusammengewachsenen Europas neu und ergebnisoffen geprüft werden.

Kopie von einer Schautafel des WSD an der Rheinpromenade in Wesel

„Das Schiff bringt´s“

Bundesanstalt für Wasserbau, UNI-Duisburg-Essen: Bedeutung des Themenfeldes Wechselwirkung Schiff/Wasserstraße für die Wasserstraßenplanung der WSV vom 26.11-27.11.2015  BAW-Wasserstrassenplanung

Binnenwasserstraße Seine-Schelde: Durch den Ausbau der Seine-Schelde-verbindung sollen die Region Paris und das Seine-becken an das gesamte Binnenwasserstraßennetz der Benelux-Länder angebunden werden. Seine-Schelde-Kanal KF+Ko