⚖️ BÜRGERENGAGEMENT

Petitionen & Stellungnahmen

Anträge zu veralteten Gesetzen, zum Lebensraumschutz, Wasserwirtschaft, Bergbau und Zukunftsfragen.

Petitionen zum Klimaschutz – Lebensraumsicherung NRW

Bundesberggesetz – Warum eine Neuorientierung der Sicherheitsvorsorge notwendig bleibt

Petition Pet 1-19-09-750-035648 – Abschlussentscheidung des Deutschen Bundestages vom 6. Juli 2023

Veranlassung der Petition

Das Bundesberggesetz von 1980 entspricht nach unserer Auffassung nicht mehr ausreichend den heutigen Anforderungen an Umwelt-, Klima- und Bevölkerungsschutz.

Deshalb wurde mit der Petition eine grundlegende Modernisierung gefordert. Im Mittelpunkt standen der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gemäß Artikel 20a Grundgesetz, die Gleichstellung von Umwelt- und Rohstoffinteressen, stärkere Beteiligungs- und Klagerechte für Bergbaubetroffene sowie die finanzielle Verantwortung der Bergbauunternehmen für langfristige Schäden und Ewigkeitslasten.

Ergebnis des Petitionsausschusses

Der Petitionsausschuss erkannte die Bedeutung einer Modernisierung des Bundesberggesetzes an. Auch die Bundesregierung hatte eine ökologischere Ausrichtung des Rohstoffabbaus angekündigt.

Die Petition wurde deshalb nicht einfach zurückgewiesen, sondern mit der Empfehlung versehen, ihre Forderungen bei der vorgesehenen Gesetzesmodernisierung zu berücksichtigen.

Entscheidung des Deutschen Bundestages

Am 6. Juli 2023 beschloss der Deutsche Bundestag, die Petition den zuständigen Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie für Umwelt und Naturschutz als Material zu überweisen.

Ein weitergehender Antrag, die Petition der Bundesregierung „zur Erwägung“ zu überweisen, fand dagegen keine Mehrheit.

Damit wurden die Anliegen zur weiteren Berücksichtigung übermittelt, jedoch keine verbindlichen Gesetzesänderungen beschlossen.

Fazit: Klimaanpassung braucht eine verbindliche Neuorientierung

Was nützen erkannte Gefahren und angekündigte Verbesserungen, wenn daraus keine rechtzeitig wirksamen Schutzmaßnahmen entstehen?

Gerade am Niederrhein zeigen die Folgen des jahrzehntelangen Bergbaus, dass Eingriffe in die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhafte Risiken hinterlassen können. Bodensenkungen, veränderte Grundwasserverhältnisse und die Abhängigkeit von technischen Hochwasserschutzanlagen verlangen eine besondere Vorsorge.

Mit dem Klimaanpassungsgesetz NRW besteht nun ein zusätzlicher gesetzlicher Rahmen, um diese Risiken in der Klimaanpassungsplanung angemessen zu berücksichtigen.

Aus unserer Sicht ist deshalb eine Neuorientierung erforderlich:

  • Gefahren erkennen und bewerten, bevor weitere irreversible Eingriffe zugelassen werden.

  • Verbindliche Schutzmaßnahmen festlegen, statt sich auf allgemeine Vorsorgeziele zu beschränken.

  • Verantwortlichkeiten, Finanzierung und Kontrolle eindeutig regeln.

  • Bergbaubedingte Dauerfolgen und Klimarisiken gemeinsam betrachten, insbesondere in tief liegenden und dauerhaft entwässerungsabhängigen Lebensräumen.

Das KIAnG NRW ersetzt keine Reform des Bundesberggesetzes. Beide Rechtsbereiche müssen jedoch so aufeinander abgestimmt werden, dass langfristige Bergbaufolgen und zusätzliche Klimarisiken nicht zwischen unterschiedlichen Zuständigkeiten unbeachtet bleiben.

Unser Maßstab bleibt: Nicht die Ankündigung von Sicherheit schützt die Menschen, sondern ihre nachweisbare und dauerhaft wirksame Umsetzung.

Wissen schafft Bewusstsein – und Wissen kann schützen.

Wenn die Risiken seit Jahrzehnten bekannt sind und die Notwendigkeit gesetzlicher Verbesserungen anerkannt wird – weshalb fehlt es dann noch immer an einer durchgehend verbindlichen, überprüfbaren und langfristig finanzierten Sicherheitsvorsorge?“

 Original: Petition_1-19-09-750-035648-Abschlussbegruendung

Petitionen für Hochwasserschutz und Lebensraumsicherheit

Unsere Petitionen an den Landtag Nordrhein-Westfalen verfolgen seit Jahren ein gemeinsames Anliegen: Gefahren für Menschen und Lebensräume frühzeitig zu erkennen und Schäden möglichst zu verhindern, statt erst nach einem Schadensereignis zu reagieren.

Im Mittelpunkt stehen die besonderen Risiken des Niederrheins – insbesondere Hochwassergefahren, bergbaubedingte Veränderungen des Wasserhaushalts und Bodensenkungen sowie deren mögliche Verschärfung durch den Klimawandel.

Die darin formulierten „Bitten“ richten sich deshalb vor allem auf die konsequente Anwendung und praktische Umsetzung bestehender gesetzlicher Vorgaben. Gesetze zum Hochwasser-, Umwelt-, Klima- und Lebensraumschutz entfalten ihren Wert erst dann, wenn erkannte Risiken tatsächlich zu Vorsorgemaßnahmen führen und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind.

Der wiederkehrende Tenor unserer Petitionen lautet daher: Was gesetzlich zum Schutz von Menschen und Lebensräumen vorgesehen ist, muss in besonders gefährdeten Regionen auch praktisch und vorsorgend umgesetzt werden.

Beispiel einer Petition an den Bundestag: Bearbeitungswege, Abschluss.
Bewertung zeitnah 2014, Ausblick derzeit

Petition 40115 – 20. Februar 2013

Petition an den Deutschen Bundestag (mit der Bitte um Veröffentlichung)

 Wortlaut der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Organisation und Verantwortung an Bundeswasserstraßen (insbesondere für den Niederrhein) nicht nur für den schadlosen Wasserabfluss und Wasserführung, die Schifffahrt sondern auch für den Hochwasserschutz in einheitlicher Regie und Zuständigkeit zusammengefasst wird.

Bei vergleichbaren „Bundesverkehrswegen“ wie Autobahnen, Bahnlinien und Schifffahrtskanälen befinden sich ebenfalls Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen gesetzlich in einer Hand.

Text des Petitionsantrages vom 20.02.2013 : Petition-40115-k

Stellungnahme vom MKULNV vom 07.05.2013: Antwort-Petition MKULNV

Abschlussbericht vom Petitionsausschuss des Bundestages vom 15.07.2014: HWS-Pet-BT-Abschluss

Bewertung 2014: Petition 40115 – mehr Klarheit bei der Verantwortung oder alles beim Alten?

Mit der Petition vom 20. Februar 2013 sollte eine grundsätzliche Frage geklärt werden: Wer trägt an einer Bundeswasserstraße wie dem Rhein die übergeordnete Verantwortung, wenn Wasserführung, schadloser Abfluss und Hochwasserschutz unmittelbar zusammenwirken? Gefordert wurde deshalb, diese Aufgaben in einer einheitlichen Zuständigkeit des Bundes zusammenzuführen.

Die Antworten brachten zwar Klarheit über die bestehende Rechtslage – eine Zusammenführung der Verantwortung erfolgte jedoch nicht. Das Land NRW erklärte, die Hochwasserschutzbelange seien bereits weitgehend zentral organisiert. Planung, Genehmigung und Überwachung liegen insbesondere bei den Bezirksregierungen, während Bau, Unterhaltung und Wiederherstellung von Deichen weiterhin auf unterschiedliche örtliche Träger, Gemeinden, Grundstückseigentümer und Deichverbände verteilt sein können. Bemerkenswert ist dabei die ausdrückliche Feststellung des Landes, dass das damalige Landeswassergesetz weder dem Land noch Kreisen oder Gemeinden eine generelle Pflicht zur Errichtung von Deichen bzw. Hochwasserschutzanlagen zuwies.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigte diese Trennung. Der Bund verwaltet die Bundeswasserstraßen nach Art. 89 GG als Verkehrswege; der Hochwasserschutz dagegen gehört zur Wasserwirtschaft und damit im Vollzug zur Zuständigkeit der Länder. Eine Übertragung auf die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hätte nach Auffassung des Ausschusses sogar eine Änderung des Grundgesetzes vorausgesetzt.

Damit wurde die eigentliche Forderung der Petition nicht erfüllt. Allerdings erkannte der Bundestag das Bedürfnis nach stärkerer Koordinierung durchaus an: Das damals geplante Nationale Hochwasserschutzprogramm unter Koordinierung des Bundes wurde ausdrücklich als ein Weg bezeichnet, dem Anliegen der Petition teilweise zu entsprechen. Deshalb wurde das Petitionsverfahren 2014 abgeschlossen.

Fazit: Die Petition schuf mehr Klarheit darüber, wer formal wofür zuständig ist. Sie beseitigte jedoch nicht die von uns kritisierte Aufteilung von Verantwortung und Zuständigkeiten. Gerade für den Niederrhein mit seinen deichgeschützten und teilweise bergbaubedingt abgesenkten Gebieten bleibt deshalb die grundsätzliche Frage bestehen: Reicht eine Koordinierung vieler Zuständiger aus – oder braucht die dauerhafte Sicherung eines besonders gefährdeten Lebensraumes eine eindeutig benannte Gesamtverantwortung?

Bewertung derzeit 2026: Von der Zuständigkeitsfrage zur Vorsorgeverantwortung

Die Petition von 2013 fragte danach, wer für den Hochwasserschutz am Rhein zuständig ist. Aus heutiger Sicht reicht diese Frage allein nicht mehr aus.

Mit dem gesetzlichen Leitbild einer vorsorgenden Klimaanpassung gewinnt eine weitergehende Frage an Bedeutung: Wer trägt die Verantwortung dafür, erkannte und vorhersehbare Gefahren rechtzeitig so zu beherrschen, dass Schäden möglichst gar nicht erst entstehen?

Gerade in deichgeschützten und durch Bergbau dauerhaft veränderten Gebieten können Wasserführung des Rheins, Hochwasserschutz, Grundwasserregulierung, Entwässerung, technische Infrastruktur und Katastrophenschutz nicht unabhängig voneinander betrachtet werden. Fällt ein Glied dieser Sicherheitskette aus, können die Folgen weit über den Zuständigkeitsbereich eines einzelnen Aufgabenträgers hinausreichen.

Vorsorge darf deshalb nicht an Zuständigkeitsgrenzen enden. Wenn mehrere öffentliche Stellen für einzelne Teile eines gemeinsamen Risikos verantwortlich sind, muss erkennbar sein, wer die Risiken zusammenführt, Sicherheitsdefizite bewertet und erforderliche Maßnahmen veranlasst.

Die Frage von 2013 stellt sich damit heute neu:

Wer übernimmt die übergreifende Vorsorgeverantwortung, wenn bekannte Risiken nur durch das Zusammenwirken mehrerer zuständiger Stellen wirksam beherrscht und Schäden verhindert werden können?

Genau diese Frage sollte bei der weiteren Ausgestaltung der Klimaanpassung für besonders gefährdete und dauerhaft anthropogen veränderte Lebensräume beantwortet werden.

Stellungnahme zur Petition von 2013 (mit „starker“ Argumentation): Zu Petition 2013

Petitionen zur Zukunft des Rheinischen Reviers und einer europäischen Wasserstraßenverbindung

Unsere Petitionen und Eingaben im Zusammenhang mit dem Ende der Braunkohleförderung im Rheinischen Revier waren von dem Gedanken getragen, den Strukturwandel nicht allein als Beendigung einer industriellen Epoche, sondern als einmalige Chance für eine langfristige Neuordnung von Landschaft, Wasserwirtschaft und Verkehrsinfrastruktur zu begreifen.

Im Mittelpunkt standen die zukünftige Nutzung der Tagebaue Garzweiler, Hambach und Inden, ihre notwendige Wasserzuführung aus dem Rhein sowie die Frage, ob diese gewaltigen wasserbaulichen Veränderungen mit einem weitergehenden infrastrukturellen Nutzen verbunden werden könnten.

Dabei wurde insbesondere angeregt, eine Wasserstraßenverbindung zwischen Rhein und Maas und damit eine leistungsfähigere Verbindung der Wirtschaftsräume Köln/Rhein – Niederrhein – Maas – Antwerpen/Rotterdam ergebnisoffen zu untersuchen. Eine solche Verbindung könnte als „Bypass“ zum stark beanspruchten Rhein zusätzliche logistische Möglichkeiten eröffnen, Güterverkehr von Straße und Schiene auf das Binnenschiff verlagern und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Niederlanden und Belgien stärken.

Der wiederkehrende Tenor unserer Petitionen war deshalb: Wenn durch den Braunkohleausstieg Landschaften, Wasserwege und Infrastrukturen ohnehin für Generationen neu gestaltet werden müssen, sollten mögliche Synergien frühzeitig geprüft und langfristige europäische Entwicklungschancen nicht vorschnell ausgeschlossen werden.

Es ging und geht dabei nicht um die Forderung, eine bestimmte Kanaltrasse zwingend zu verwirklichen. Gefordert wurde vielmehr eine vorausschauende und fachübergreifende Prüfung, bevor durch einzelne Planungen – etwa Restseen und Rheinwasserzuführung – Entscheidungen getroffen werden, die spätere Alternativen dauerhaft erschweren oder ausschließen.

Kernaussage: Der Strukturwandel im Rheinischen Revier sollte nicht nur die Folgen des Braunkohlebergbaus bewältigen, sondern zugleich die Chance nutzen, Wasserwirtschaft, Landschaftsentwicklung und eine zukunftsfähige europäische Verkehrsinfrastruktur gemeinsam zu denken.

openPetition vom 19.08.2021, Nachtrag vom 13.10.2021

KEIN Braunkohlebergbau-Ende um jeden Preis

Beschreibung

Rettet das Rheinische Revier mit ausreichend Rheinwasser
Kein  Braunkohle-Bergbau-Ende um jeden Preis!
Sorge um sauberes Trinkwasser zwischen Rhein und Maas
Vorbergbauliche Grundwasserverhältnisse werden sich durch eine restriktive Rheinwasserentnahme-Strategie NICHT erreichen lassen. Da der hydraulische Mechanismus des geplanten Grundwasseranstiegs nicht durch Priorisierung des Rheinwasserzulaufes erfolgen wird.
Link: https://www.nr-feldmann.de/wp-content/uploads/2021/06/Protokoll-14-Bem.pdf
Übersicht unter https://www.nr-feldmann.de/nr-dossier/chronik/

open Petition-Antrag: OpenPetition HWS-Antragstext

Antwort : Petition RR Landtag NRW (Text)  Die Antwort:  

Begründung

Zum Schutz des Klimas soll der Abbaubetrieb der Rheinischen Braunkohle-Tagebaue Garzweiler II und Hambach 2030 beendet werden.
Zur deren Füllung mit einer rd. 60 qkm großen Seefläche werden (Stand 2017) rd. 8.000 Mio. cbm Rheinwasser benötigt. Weiterhin ist ein rd. 5.000 qkm großes gesümpfte Gebiet zwischen Rhein und Maas derart wieder zu vernässen, dass eine Kontamination mit trinkwasserschädlichen schwefelsauren Stoffen wie Eisen, Sulfat sich nicht bildet.
Es gilt strategisch vorzusorgen, dass sich der bis zu 500 Meter Tiefe zu bildende lebenswichtige Grundwasserspeicher im Großraum zwischen Rhein und Maas eine Wasserqualität bekommt der die Versorgung von mehr als 5 Mio. Menschen auf Dauer sicherzustellen hat.
Der aktuelle Plan von NRW/RWE sagt über die Strategie nichts aus wie über die (geplante) Befüllzeit der Tagebaue von ca. 40 (?) Jahren eine angemessene Wasserqualität -das nachweislich – erreicht werden kann. Die Zeit drängt. Mit der Herstellung der Rohrleitungstrasse soll bereits 2025 begonnen werden.
Schon die Ausgestaltung eines erforderlichen Wassermanagements durch die Zentralkommission für Rheinschifffahrt (ZKR) ist wie folgt zu kritisieren. Der Umfang der Rheinwasserentnahmen wird auf 4,2 cbm/s bzw. Wasserspiegelsenkung des Rheins auf 2 cm begrenzt werden!
Wogegen das Abflussregime des Rheins bei Mittelwasser bei 2.120 cbm/s liegt und die Wasserspiegelhöhe um mehr als 6 Meter differiert.

Kein Vertrauen in die Strategie der Landesregierung:
1.      Zu kritisieren ist die zu lange Füllzeit der Tagebaue mit der Forderung zur Wiedervernässung des gesümpften Gebiets durch eine zu geringe Rheinwasserzuführung und somit die Verhinderung einer Kontaminierung durch Vermischung mit trinkwasserschädlichen Stoffen.
2.      Das vorgesehene Abbauende von Braunkohle ist abhängig vom Zeitpunkt ab wann eine sichere Strategie zur Rheinwasser-Zuführung besteht.
3.      Die Verwendung einer unterirdisch verlaufenden Druck-Doppelrohrtrasse von je 1,4 Meter Durchmesser und 24 km Länge hat nur eine begrenzte Kapazität und Nutzung. Eine dafür notwendige Trassenbreite liegt bei 70 Meter.
Link: https://www.nr-feldmann.de/nr-dossier/sachstand/
4.      Die Machbarkeit eines offenen und natürlichen Wasserwegs für eine dauerhafte Rheinwasser-Überleitung mit vielerlei Nutzungen wurde nicht untersucht.

Link: https://www.nr-feldmann.de/wp-content/uploads/2021/05/Kommentar-Vater-Rhein.pdf
WASSER ist LEBEN – Keine Experimente im Rheinischen Braunkohle-Revier

Stand 2026: die Petition wurde nicht eingereicht. Möglicher Grund: Zu wenig Unterstützer!

Künftiger Wasserbedarf  zur Füllung der Tagebaue  – Kapazitäten
Rohrleitungstrasse nach TB-Garzweiler II:  V
max. = 4,2 m³/s = rd. 13 Mio. m³/a
TB Garzweiler-Fläche rd. 21 km², Inhalt rd. 2.000 Mio. m³ – Rheinwasserbedarf rd. 130 Mio. m³/a
TB Hambach-Fläche rd. 36 km²,  Inhalt rd. 5.500 Mio. m³ – Rheinwasserbedarf rd. 270 Mio. m³/a
Angaben ohne Gewähr

Umfang des Sünpfungsgebietes infolge des Braunkohleabbaus im Rheinischen Revier

Öffentliche Beteiligung mit Blick auf die Beendigigung des Braunkohleabbaus im Hinblick auf die Strategie der NACH-Braunkohle-Zeit durch Veröffentlichung in den Leitentscheidungen.

Folgt man der „Leitentscheidung 2021 (LE-2021)“ dann bedarf die dringend benötigte Zuführung von Fremdwasser zur Füllung der Tagebaue und zur Wiedervernässung der Sümpfungsgebiete einer besonderen Beachtung und zukunftsweisenden Strategie.
Es bestehen erhebliche Zweifel, dass die geplante Doppel-Rohrtrasse, (Genehmigung bereits am 17.06.2020 MWIDE/Bez.-Reg. Köln !)

RWTL-Garzweiler II
kapazitätsmäßig mit einer Förderleistung von Vmax.=4,2 m³/s, die wasserwirtschaftlichen, strukturpolitischen
und ökologischen Grundbedürfnisse der Region, lt. LE-2021, erfüllen kann.
Der Grund: Die Zuführung von Rheinwasser gilt nur für Garzweiler II

Daher bedarf es einer wissenschaftlichen Überprüfung der vorweggenommenen Entscheidung von 2020(!)
für den Bau einer unterirdischen Rohrleitungstrasse zwischen Dormagen/Rhein und Garzweiler II.

Dokument der Landesregierung NRW: leitentscheidung_2021_0
Genehmigung Rheinwassertransportleitung (RWTL) RWTL-Garzweiler II

HWS-Auszüge zur LE-2021, Übersicht und Kernsätze:
Leitentscheidung 2021-Auszuege
Befuellung Tagebauseen
HWS-Reaktion: HWS-Email 6.4.21